Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 3. Das Personal des Kriegsarchivs

36 Nachwuchs zu erlangen, veranlaßte der um die Überleitung des Archivs in die neue Zeit hochverdiente FML. H o e n, daß sich fähige Offiziere an der Uni­versität für die historischen Fächer inskribierten. Mit A-Beamten wurden naturgemäß der Direktorposten und die Abtei­lungsvorstände besetzt. Jüngere wissenschaftliche Beamte erhielten ein Refe- rat in einer Abteilung oder wurden mit Sonderaufgaben in der wiedererrich­teten kriegsgeschichtlichen Abteilung betraut. Diese wurde überdies — nach der bis 1914 geübten Gepflogenheit — seit 1925 durch kommandierte Offiziere des Bundesheeres verstärkt, die das BM. f. HW. beistellte. Diese Maßnahme gestattete auch, dem Beamtenstand bereits erforderliche Ergänzungen zuzu­führen. In der Folge war es nicht mehr möglich, als Nachwuchs stets solches Personal, das die wegen der Eigenart des militärischen Archivwesens wün­schenswerte militärische Vorbildung besessen hätte, zu gewinnen. b) Das Verwaltungspersonal. Für Verwaltungsaufgaben standen dem KA. nach dem Übergang in den zivilen Staatsdienst die Angehörigen von drei Beamtengruppen zur Verfügung. Unter Verwaltung war zweierlei zu verstehen: erstens die Tätigkeit der Direktion, soweit sie die Leitung des Amtes und den Dienstverkehr nach außen betraf, und zweitens die verwaltende Tätigkeit, die sich auf das verwahrte Archivgut erstreckte. Zunächst schwanden die militärischen Verwaltungseinrichtungen der Di­rektion; 1924 wurde auch die Adjutantur zur Direktionskanzlei, die ein Be­amter des mittleren Fachdienstes mit einem Kanzleibeamten führte. Somit blieb die Mehrzahl der Beamten dem inneren Archivbetrieb gewidmet. Den Übergang zu den wissenschaftlichen Beamten stellten die militäri­schen Fachberater der Gruppe 7 dar, bisherige Offiziere, die ein Referat verwalteten und Erhebungen verfaßten. Die deutsche Heeresverwaltung stufte die Fachberater — nach anfänglicher Zurücksetzung — in den höheren Dienst ein, da nach deutscher Vorschrift hiezu keine Hochschulbildung erforder­lich war. Die Beamten des mittleren Fachdienstes der Gruppe 7, aus Berufsunter­offizieren hervorgegangen, brachten aus ihrer militärischen Vergangenheit für die Behandlung des jüngsten Aktenmaterials, an dessen Entstehung sie während ihrer Dienstzeit in mancher Art mitgewirkt hatten, sehr brauchbare Kenntnisse mit. Sie lernten nicht nur rasch die archivalische Ordnung her­zustellen, sondern erwarben sich dabei auch die Gewandtheit, amtliche Akten­anforderungen und die meist Verwaltungszwecken dienenden Anfragen zu erledigen. Die Dienstzweigeverordnung von 1948 faßte beide Beamtenkate­gorien in der Verwendungsgruppe B als Gehobener Fachdienst zusammen. Für den Kanzleidienst (Verwendungsgruppe 5, nunmehr D) im Sinne einer reinen Verwaltungsbehörde gab es im Archivdienst, von der Direktions­kanzlei abgesehen, wenig Gelegenheit. Wohl aber fanden diese Beamten, die sich gleichfalls aus Unteroffizieren ergänzten, bei den Ordnungsarbeiten, der Anlage von Archivbehelfen vielseitige Beschäftigung und eigneten sich im übrigen durch die Praxis die Fähigkeit an, die laufenden Erhebungen zu bearbeiten, zumal wenn sie mit den Registraturen ihres früheren Amtes in das KA. gekommen waren. Die Anstellungserfordemisse für die B-, C- und D-Beamten schreiben dienstliche Fachprüfungen vor.

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