Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 2. Das Kriegsarchiv im Rahmen der Staatsverwaltung
17 2. Das Kriegsarchiv im Rahmen der Staatsverwaltung. A. Das Kriegsarchiv als Staatsanstalt. Das Kriegsarchiv gehörte bis zum Jahre 1918 in den Bereich der Militärverwaltung, die ein Teil der Staatsverwaltung war. Als Anstalten bezeichnete man beim Militär alle Einrichtungen, die weder Führung noch Truppe waren, in diesem Sinne war daher auch das Kriegsarchiv eine „H eeres-An- stalt“ x). Da jedoch dieses Archiv kein Archiv im landläufigen Sinne war, denn es diente neben seiner archivalischen Mission immer auch der Aufgabe, militärwissenschaftliche, militärliterarische und kartographische Arbeiten zu versehen, nahm es die Stelle eines „Hilfsorgans des Kriegsministers“* 2) ein. Das Archiv war lange Zeit hindurch das alleinige militärwissenschaftliche Zentrum und erst später traten andere wissenschaftliche Anstalten an seine Seite. Unter diesen galt als Schwester-Institut das Heeresmuseum, — jetzt: Heeresgeschichtliches Museum — dessen Bestimmung es ist, Schaustücke der Kriegs- und Heeresgeschichte zu sammeln und auszustellen. Die Abgrenzung der Interessensphären ist eine ziemlich eindeutige und es bestehen höchstens hinsichtlich der Bücher und Bilder bisweilen Übergreifungen. Aus der hofkriegsrätlichen Registratur (seit 1556) hervorgegangen, war das Archiv anfänglich ausschließlich Aktenaufbewahrungsstelle und erst im Laufe der Zeiten gesellten sich andere Aufgaben hinzu, von denen hauptsächlich erwähnenswert sind: 1. Die gesamte amtliche Kriegsgeschichtsschreibung seit 1779. 2. Die Sammlung aller für die Verfassung der Archiv-Werke nötigen wissenschaftlichen Bücher, Zeitschriften und Bilder in der dem Archiv angeschlossenen Bibliothek und Bilder-Sammlung. 3. Topo-kartographische Arbeiten von 1764 bis 1318, nach welchem Jahre dieser Dienstzweig im Archiv immer mehr den Charakter einer Kartensammlung annahm. 4. Die Durchführung der militärischen Landesbeschreibung und strategisch-operativer Studien zum Zwecke der Aufstellung der Feldarchive, bis 1837 diese Aufgabe vom Landesbeschreibungsbüro des Gstbs übernommen wurde. 5. Die Verfassung militärischer Reglements und verschiedener Ausbildungsbehelfe für die Truppen, historischer (Fritz’ historisches Kartenwerk 1789—1872) und wissenschaftlicher Behelfe (Handschriftenkunde), seit 1815 auch die alljährliche Berichtigung des Schematismus. 6. Von 1801 an versah das Archiv die Aufgaben des Evidenzbüros des Gstbs, 1813 wurde es zum Pressebüro des HKR., 1783 nahm es das Militärdepositenamt in sich auf. Einen wesentlich geänderten Charakter erhielt das KA. nach dem ersten Weltkriege 1914/18, als infolge Auflösung der österr.-ung. Wehrmacht die Registraturen von zwei Ministerien und zahlreiche Militärstellen in das Archiv D Organische Bestimmungen für das Kriegsarchiv, 1890. 2) Schematismus für das k. u. k. Heer, Wien 4914, S. 72. 2