Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 64. Banater Akten (1717-1778)

64. Banater Akten 157 als Graf Königsegg nach dem Tode des Hofkammerpräsidenten Grafen J. G. Dietrichstein das Präsidium der Hofkammer übernahm, hat keinen Einschnitt in der Banater Registratur hinterlassen. Der Rücktritt Königseggs 1757 führt dann wieder zur Lostrennung der Banater Agenden von der Hof­kammer und zu ihrer Zuweisung an das Directorium in publicis et cameralibus. Maßgebender Referent bleibt auch jetzt Hofrat Kempf. Allerdings erfährt nunmehr das Aussehen der bis dahin einfach chronologisch gereihten Registratur eine Veränderung. 1757 wird das erste, später noch erweiterte System von Betreffsignaturen eingeführt, die in Zahl und Vielfalt einen Begriff davon geben, was alles der Staat in den Bereich seiner Tätigkeit zog. Eine weitere Veränderung in der zentralen Verwaltung des Banats erfolgt 1759: aus dem gemeinsamen Vortrag des Directoriums und der Ministerial- bankodeputation vom 9. Juli dieses Jahres erhellt die durch die schwierige Finanzlage des Staates begründete Verpfändung der Einkünfte aus dem Banat an die Wiener Stadtbank 1), die den gleichzeitigen Übergang der Ver­waltung dieses Gebietes an die Ministerialbankodeputation bedeutete. Referent blieb jedoch auch jetzt der zu dieser Behörde übersetzte Hofrat J. Kempf, an dessen Stelle später Theodor Frh. von Stupan trat. Bei der Ministerial­bankodeputation verblieben die Banater Agenden bis 1769. In diesem Jahre tritt eine Zweiteilung der Banater Akten durch Abtrennung einer Gruppe „Besondere Banater Akten“ ein, die das Salz- und Gefällswesen enthalten. Diese Zweiteilung wurde durch die Abtrennung der Banatica vom Bankó und die Unterstellung aller Publico-politica unter die böhmisch-österreichische Hofkanzlei und aller Finanzagenden unter die Hofkammer verursacht. So sind die „Banater Akten“ in den Jahren 1770—1778 nach ihrer Provenienz Hofkanzleiakten, während die Finanzagenden der Hofkammer in den „Besonderen Akten“ und in der Abteilung 66 des „Oesterreichischen Camerale“ eingeordnet sind. Mit dem Jahre 1778, in dem die Verwaltung des Banats an Ungarn überging, brechen die beiden Aktenreihen und ihre Register im Hofkammerarchiv ab. 247 Faszikel, 46 Bücher. 1. Ältere Banater Akten Chronologische Reihe (1717—1756) 58 Faszikel 2. Banater Akten in publico-contentiosis Chronologische Reihe (1748—-1778) Sanitätsberichte der Temesvarer Administration (1752—1756) Landeseinrichtung des Temesvarer Banats, Miszellen des Temesvarer Banates (1740) 8 Faszikel 3. Hofrat Kempfsche Hofkommissionsakten Abt. 1—2 Berichte an die banatische Hofdeputation und Verordnungen an die Banater Beamten (1753—1754) 3 Noten der Hofkommission an die Temesvarer Landesadministration (1753—1754) 4 Erledigungen und Bescheide über Orawitzer Bergprotokolle (1753—1754) ’) Die Pfandsumme betrug 10,000.000 fl., die Jahreseinkünfte 650.000 fl., Vertrag im Faszikel „Rezesso“ der Bankal-Akten, Ad Generalia. 13 Publikationen des Österr. Staatsarchivs

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