Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 44. Staatsgüterverkaufshofkommission (1817-1830) - 45. Zentral-Finanz-Hofkommission (1811-1814)

herstellung der guten Ordnung“ die Aufhebung der Kommission. Schon im April/Mai kehrte man zum theresianischen Steuersystem zurück 1). Der erste der beiden Bestände reicht von 1784 bis 1790 (121 Faszikel) und ist herkunftsmäßig der Niederschlag der zuerst unter Zinzendorfs, dann Egers Leitung stehenden Hof kommission; er ist in eine allgemeine („Gene­ralien“) und eine besondere Abteilung gegliedert, diese wieder nach Ländern unterteilt. Protokolle und Indizes (12 Bände) unterstützen die Benützung. Von hohem Werte sind die als Beilagen bezeichneten „Summarien“ für die einzelnen Länder, die das letzte Ergebnis der Kommissionsarbeiten darstellen. Der zweite, die Länder der ungarischen Krone zum Gegenstand habende Bestand reicht von 1786 bis 1790 (92 Faszikel) und ist aus dem Verkehr der ungarisch-siebenbürgischen Hofkanzlei mit der Steuer-Regulierungs-Hof- kommission sowie mit den ungarischen und siebenbürgischen Behörden (der Ofener Statthalterei, dem siebenbürgischen Gubernium, den Steuer-Regu- lierungs-Haupt- und -Unterkommissionen usw.) entstanden. Er zählt vier Faszikel allgemeine Stücke („Generalien“) und 88 Faszikel nach Vermessungs­bezirken untergeteilter Spezialakten. Behelf bücher sind, da die Stücke offenbar ins allgemeine Protokoll der ungarisch-siebenbürgischen Hofkanzlei eingetragen wurden, nicht vorhanden. 213 Faszikel, 12 Bücher, 127 Summarien. 144 44. Staatsgüterverkaufshofkommission — 45. Zentral-Finanz-Hofkommission 44. Staatsgüterverkaufshof kommission (1817—1830) Die Einsetzung der Staatsgüterverkaufshofkommission, deren den Zeit­raum von 1817 bis 1830 umspannende Akten das Hofkammerarchiv verwahrt, erfolgte auf Grund des Präsidialdekretes des Finanzministers Grafen Stadion an den Hofkammerpräsidenten Grafen Chorinsky vom 18. Februar 1817. Ihre Aufgabe war die Veräußerung aller entbehrlichen Staatsgüter, um die Mittel zu gewinnen für den neu errichteten Tilgungsfonds zur Verminderung der verzinslichen Staatsschuld. Vorsitzender der Kommission war der Präsident der Hofkammer, Referent der Hofkammerrat Baron Eger. Bei den einzelnen Länderstellen wurden entsprechende Subkommissionen aufgestellt, die die Vorschläge über den Verkauf einzelner Güter zu erstatten hatten. 53 Faszikel, 5 Bücher. 45. Zentral-Finanz-Hofkommission (1811—1814) Um für alle Maßnahmen, die sich aus dem mit dem Patente vom 20. Februar 1811 (publiziert am 15. März) eingeleiteten neuen Finanzsystem ergeben mußten, „einheit, Ordnung und Übereinstimmung“ zu gewährleisten, übertrug der Kaiser mit Handschreiben vom 19. März 1811 „die leitung dieses geschäfts ausschliessend“ dem Hofkammerpräsidenten Grafen Joseph Wallis und wies ihm „alle anfragen der hof- und länderstellen, dann der stände, alle fonds- regulierungen in bezug auf das finanzsistem und überhaupt alle hierauf bezug habenden gegenstände sowohl politischen als finanziellen inhalts“ zu. Wallis *) *) Huber-Dopsch, Österreichische Reichsgeschichte, S. 286.

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