Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 34. Domänenakten (1769--1820)

136 34. Domänenakten Die galizische Domänenabteilung, in deren Registratur auch die bedeutsamen Akten über die deutsche Kolonisation erliegen, ist ersichtlich im Jahre 1772, da Galizien an Österreich fiel, nach dem Vorbild der böhmischen Domänenabteilung geschaffen worden. Sie war in den ersten Jahren ihres Bestandes den mit der zentralen Verwaltung Galiziens betrauten Behörden angegliedert, also 1772-—1773 der Staatskanzlei und 1774—1776 der galizischen Hofkanzlei1). Als diese 1776 aufgehoben wird, kommen die domanialen Agenden zur Hofkammer, und bei der Hofkammer sind sie ungeachtet deren zeitweiliger Vereinigung mit der Hofkanzlei zu den „Vereinigten Hofstellen“ und Zuweisung an eine zeitweise auftauchende Domänenhofkommission geblieben, so daß die bis zum Jahre 1800 heraufreichende Aktenreihe keine Zäsur aufweist. Zur Verwaltung des nach der Aufhebung der Gesellschaft Jesu im Jahre 1773 an den Staat gefallenen Ordensvermögens wurde in der Hofkammer ein eigenes Departement gebildet, dessen Registratur die sogenannten „Exjesuitenakten“ sind. Die von 1773 bis 1800 reichende Registerreihe erleidet für die Jahre 1775 bis 1781 eine Unterbrechung: in diesem Zeitraum wurden die Exjesuitensachen im Hinblick auf die Verwendung der daher anfallenden Gelder für geistliche und Studienzwecke bei der vereinigten Hofkanzlei bearbeitet; heute sind auch die bei der Hofkanzlei erwachsenen Register und Akten, ohne daß die äußeren Kennzeichen ihrer anderen Provenienz beseitigt worden wären, dem Hofkammerbestand eingegliedert. Die „Robotabolitionsakten“ (1783—1800) danken ihre Entstehung der Einführung der dauernden Robotablösung auf den vom Staate verwalteten Gütern (kaiserliche Entschließung vom 23. Jänner 1783). Zuerst von einer Abteilung der vereinigten Hofstelle geführt, wird diese Aktion im April 1784 einer eigenen, unter der Leitung des Grafen Karl Zinzendorf stehenden Hof­kommission übergeben; ein Jahr später kommt dann die „Robotabolition“ über eine Domänenhofkommission zusammen mit den anderen Domänensachen wieder zur Kammer zurück. Die seit 1789 bei der Hofkammer geführte zentrale Verwaltung der Reli­gionsfondsgüter bildet unter dem Titel „Geistliche Domänen“ eine Sonder­abteilung der Domänenakten, die ebenso wie die anderen mit Ende 1800 in der allgemeinen Registratur der Hofkammer aufgeht. Die „Staatsgüterbeschreibungen“ schließlich sind eine Sammlung von Beilagen zu den Domänenakten des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts. Mit 1801 setzt dann die große Reihe der allgemeinen Domänenab­teilung der Hofkammer ein, die das Hofkammerarchiv bis zum Jahre 1820 verwahrt; diese Akten liegen chronologisch nach Zahlen und werden durch verläßliche Indizes erschlossen. a) Domänen- und Banater Akten (1769—1771) Niederösterreich, Mähren und Inneröster­reich (2 Fasz.) Tyrol (2 Fasz.) Vorderösterreich (3 Fasz.) Siebenbürgen und Banat (2 Fasz.) Banatische Präsidial-Akten (2 Fasz.) Unerledigte Präsidial-Vorträge in Ex­jesuiten-, Domänen-, Bergwesens- und Kredit-Sachen (1 Fasz.) 12 Faszikel. b) Galizische Domänen (1772—1800) Domänenadministration und andere Dienst­ersetzungen und Besoldungen (10 Fasz.) ») Vgl. Ö. Z. V. II/2, S. 298 ff.

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