Otto Stolz: Inventare Teil 6. Geschichte und Bestände des staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungs-Archives) zu Innsbruck (1938)

Erster Teil: Die Geschichte des Innsbrucker staatlichen Archivs im allgemeinen

12 1. Teil. Die Geschichte des Innsbrucker staatlichen Archivs im allgemeinen. Seit der Zeit des Kaisers Max war auch der Schriftenbestand der Hofkanzlei, welche seine Geschäfte als deutscher König und Kaiser ihm und seinem Vater Kaiser Friedrich III. geführt hat, in Innsbruck im Anschlüsse an das österreichische Hausarchiv verwahrt. Man bezeichnete schon damals um 1500—1520 diesen Bestand als kaiserliche oder kaiserische Registratur und Hofregistratur, dabei befanden sich auch die Registerbücher der deutschen Könige, die später sogenannten Reichsregister, seit 1400. Wenn auch damals unter jene Bezeichnung auch die Urkunden des Hauses Österreich, Schatzarchiv im engeren Sinne, mit­unter miteinbegriffen waren, so hat doch Putsch bei der Registrierung des­selben diese Akten der Hofkanzlei, die Beziehungen zwischen dem König und den Reichsständen betrafen, ganz als eigene Abteilung gehalten und ihr einen besonderen, den vierten, bzw. fünften Band seines Repertoriums gewidmet.1 Die Urkunden, die nach 1530 bei der oberösterreichischen Regierung und Kammer in Innsbruck einliefen, wurden als ein neuer Bestand unter dem Titel „Cameral-Schatzregistratur“ gesammelt und gegen­über der alten Schatzregistratur auch gesondert gehalten. Die Akten und die Abschriftenbände des Ein- und Auslaufes, die bei den Kanzleien der oberösterreichischen Regierung und Kammer und seit 1565 bei der ober- österreichischen Hofkanzlei sich ansammelten und schon im Kanzleibetriebe eine gewisse Registraturordnung erhielten, kamen auch nicht zu jenen älteren Archivbeständen, sondern wurden als eigene Registraturen bei den betreffenden Behörden aufbewahrt.2 Demgemäß gab es noch im 18. Jh. neben der Schatzregistratur eine eigene Hofregistratur, Regi­mentsregistratur und Kammerregistratur und entsprechende Registratoren als Leiter dieser Anstalten.3 Es fragt sich nun, wann diese Registraturen von ihren Kanzleien ge­trennt und mit dem Schatzarchiv irgendwie näher vereinigt worden sind. Sicherlich war dies nicht vor 1780 der Fall. (Als nämlich 1763 das Guber­1 Nachweise für die Bezeichnung kais. Registratur und Hofregistratur aus der Zeit von 1500 bis 1520 s. bei Adler, Zentralverwaltung unter K. Max S. 503 f., Mayr, Statthaltereiarchiv S. 144 f., Stolz, Archivwesen S. 88. Ferner unten Anhang S. 79. 2 Nach einem Berichte des Schatzregistrators Franz Lachemayr von 1674 (Archivsachen I, 39) befand sich damals unter seiner Verwahrung außer der „Schatz­registratur“, d. i. das alte Schatzarchiv, und den „geheimen Reichsregistern“ seit K. Ruprecht nur die Akten und Kanzleibücher aus der Zeit K. Max bis 1525 und einige spätere Schriften vorwiegend über Landtagssachen bis 1580. 3 Diese Bezeichnungen kommen genau in diesem Wortlaut vor in den Rech­nungsbüchern der oberösterr. Kammer bei den Besoldungslisten der Beamten vom 16. bis 18. Jh., ferner in Berichten von 1725 und 1774 für Hofregistratur (Archiv­sachen I, 48 und 62), 1730 Regimentsregistratur (I, 48), 1703 Kammerregistratur (I, 47). 1700 wird die Reparierung des Zimmers für die „Regimentsregistratur“ an­geordnet (Kopialbuch Causa Dom. 1700 f. 285). 1633 wird von der „Registratur bei der Hofkanzlei“ gesprochen (Archivsachen I, 33), nicht aber ist mir bisher für das 17. Jh. der Ausdruck Hofregistratur untergekommen. Wohl aber wird in der Zeit Max’ I. in den J. 1506 und 1519 „Hofregistratur“ für den Aktenbestand der kaiserl. Kanzlei gesagt, s. oben diese Seite u. Anm. 1.

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