Otto Stolz: Inventare Teil 6. Geschichte und Bestände des staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungs-Archives) zu Innsbruck (1938)

IV. Archivbestände von autonomen Körperschaften und Familien

IV. ARCHIVBESTÄNDE VON AUTONOMEN KÖRPERSCHAFTEN UND FAMILIEN. Archiv der Tiroler Landschaft (Landesarchiv). Ein gedrucktes Inventar desselben veröffentlichte der Landesarchivar Karl Böhm unter dem Titel „Das Tiroler Landesarchiv, seine Geschichte, seine Bestände“ mit Regestenanhang, Innsbruck 1911. Die folgenden Angaben fußen darauf, sind aber gemäß seither durchgeführter genauerer Inventur und seither erfolgter Zuwächse berichtigt und ergänzt. Die Landschaft oder die Landstände von Tirol hatte seit dem 15. Jh. ihre eigene Kanzlei unter einem Syndikus und Sekretär, die die bei jener eingelaufenen Urkunden und Akten und von ihr selbst verfaßten Schrif­ten und Bände verwahrt und so zu einem Archiv gebracht hat. 1732 wird es „das landschaftliche Archiv“ genannt, ward im damals neuen Landhause in der Neustadt am Georgentor, später Maria Theresien-Straße verwahrt und stand unter der Aufsicht des landschaftlichen Sekretärs. Als eigener „landschaftlicher“ oder „ständischer Archivar und Registratursdirektor“ wird Martin Strobl (von 1798 bis 1830) und Dr. Johann Schuler (1831 bis 1852) bezeichnet. Nachher wird der Titel Archivar für diese Amtsstelle nicht mehr gebraucht, das Archiv war der Aufsicht des landschaftlichen Hilfsämter- oder Kanzleidirektors unterstellt. 1891 wird noch vom „land­schaftlichen Archiv“ gesprochen (so Landtagsberichte 1891 Beil. 86). Da­mals hat 0. Redlich das Archiv neu geordnet und aufgestellt (Mitt. d. Archivsektion Bd. 6 S. 14). Im Jahre 1902 ordnete der Landesausschuß an, daß das Archiv von der Registratur zu trennen und unter dem Titel „Tiroler Landesarchiv“ selbständig sein solle. Mit der Verwaltung desselben waren Beamte des Statthaltereiarchivs betraut, und zwar seit 1902 Franz Müller, seit 1906 J. Kraft. Im Jahre 1908 wurde der Posten eines eigenen Landarchivars geschaffen und an Dr. Karl Böhm verliehen, der die Leitung dieses Archivs seither führt. Infolge des Verfassungs­gesetzes von 1925 und der dadurch bedingten Zusammenlegung der bis­her staatlichen und landschaftlichen Ämter wurde auch das Landesarchiv formell dem Landesregierungsarchiv unterstellt, verblieb aber in seiner bisherigen Aufstellung in sehr gut geeigneten Räumen im Erdgeschosse des Landhauses und unter der selbständigen Verwaltung des bisherigen Landesarchivars. Urkunden. Ältere Urkunden, 936 Stücke meist auf Pergament von 1333—1910, die wichtigeren von ihnen, vielfach landesfürstliche Privilegien von 1342 bis 1865, sind als Regesten im oben erwähnten Inventar einzeln verzeichnet. Neuere Verträge, seit 1815, zirka 700 Stück, betreffen die bisherigen Landesanstalten, Erbhöfe u. a.

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