Otto Stolz: Inventare Teil 6. Geschichte und Bestände des staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungs-Archives) zu Innsbruck (1938)

III. Archive, bzw. Registraturen von Bezirksämtern

144 II. Teil. Die jetzigen Bestände des Innsbrucker staatlichen Archivs. Heinfels-Sillian: Akten 1550—1860 in 358 Faszikeln und Re­pertorien seit 1791. Windisch-Matrei: Akten 1520—1868 in 85 Faszikeln, Sammel­repertorium bis 1809, Rep. 491—494; Jahresrepertorien seit 1819 in 1 lauf. Meter (vgl. oben S. 141). Vir gen, Pfleggericht: Akten 1600—1809 in 60 Faszikeln.1 Verfachbücher der Gerichte. Gemäß eines Landesgesetzes wurden seit dem 16. Jh. bei allen Gerich­ten Tirols Bücher geführt, in welche die vor dem Gerichte geschlossenen Verträge um Liegenschaften und Schulden und die Erbschaftsabhandlungen eingetragen wurden und die man Verfachbücher nannte. Anfangs wurden auch die Gerichtsverhandlungen in bürgerlichen Streitsachen und in Straf­sachen in Büchern protokolliert, die man Gerichtsbücher nannte, mitunter auch zusammen mit den Verträgen in den Verfachbüchern. Seit etwa 1600 sind derartige Protokolle im allgemeinen nicht erhalten. Bei den großen Gerichten ist meist für jedes Jahr ein besonderer Band für das Verfach­buch angelegt worden, später auch für die Verträge und die Erbschafts­abhandlungen je ein eigener Band für jedes Jahr. Bei den kleinen Ge­richten sind mehrere Jahre in einem Bande vereinigt. Auch in den Gerichten, die zum Erzstifte Salzburg bis 1805 gehört haben, nämlich Kropfsberg oder Zell a. Z. und Fügen, Itter oder Hopf­garten, Windisch-Matrei und Lengberg wurden Bücher geführt, die den Verfachbüchern der Tiroler Gerichte ähnlich, aber nicht ganz gleichartig sind, nämlich die sogenannten Notlbücher (für Verträge), Protokolle (für Prozesse), Lehen- und Anlaitlibelle (Veränderungen im grundherrlichen Verhältnis), Todfallbücher. Diese Bücher wurden zum Teil sogar doppelt geführt, so daß die Zahl der Bände oder Hefte der Verfachungen bei diesen ehemals salzburgischen Gerichten viel größer ist als bei den alttirolischen. Als seit dem Anfang des 19. Jh. die Zahl der Gerichte in Tirol auf ungefähr ein Drittel verringert und die kleinen Gerichte den großen zu­geteilt wurden, hat man die Verfachbücher der aufgehobenen Gerichte meist in die Archive derjenigen Gerichte gebracht, mit denen jene ver­einigt worden waren. Man muß also die alte Gerichtseinteilung kennen, wenn man in den Verfachbüchern Urkunden nach der Lage eines Gutes oder dem Wohnsitze des Ausstellers in einer bestimmten Gemeinde auf­suchen will. Daß einzelne Gemeinden von dem Hauptkörper eines alten Gerichtes getrennt und einem anderen Gerichte als jenes zugeteilt worden sind, ist nur selten vorgekommen.2 Natürlich konnte man die Urkunden für 1 Diese Akten der Osttiroler Gerichtsarchive hat in den Jahren seit 1930 J. Oberf orcher als Archivbenützer systematisch durchgegangen und sie bei dieser Gelegenheit zeitlich neu geordnet, jene von Windisch-Matrei in der systematischen Ordnung des alten Repert. 491—493 (siehe oben S. 141). 2 In Nordtirol ist das nur in folgenden Fällen geschehen: Die Gemeinden Ampaß, Rinn und Tulfes sind 1810 vom Landgerichte Sonnenburg, dem sie bisher an­gehört haben und das in der Hauptsache seither das Landgericht Wilten und dann das Bezirksgericht Innsbruck gebildet hat, getrennt und dem Landgerichte Hall zuge­wiesen worden, das sonst aus den alten Gerichten Thaur, Stadt Hall und Rettenberg

Next

/
Oldalképek
Tartalom