Inventare Teil 5. Band 8. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1940)

Vorwort mit Zusammenstellung neu übernommenen Schriftgutes

6* V orwort wurde auch dadurch erforderlich, daß für die Abteilungen, Unter­abteilungen, Gruppen und Untergruppen der Archiv­körper und Sammlungen grundsätzlich nicht das sachlich wich­tigste Wort als Stichwort gewählt wurde, sondern das erste Wort der Bezeichnung, welche ihnen im Gesamtinventar gegeben wurde. So wurde z. B. der Archivkörper „Vormundschaft nach Erzh. Karl von Steiermark“ nicht unter dem Stichwort „Karl“, sondern unter „Vormundschaft“ ver­zeichnet; selbstverständlich wurden in allen diesen Fällen Verweise unter den sachlich wichtigen Worten gebracht. Bei den Stichworten der einzel­nen Archivkörper und Sammlungen wurden jedoch keine Verweise auf die Stichworte ihrer Abteilungen gebracht, weil diese Artikel in sehr vielen Fällen übergroß und damit unverwendbar geworden wären, zudem die einzelnen Teile jedes Archivkörpers, bzw. jeder Sammlung in dem Inhalts­verzeichnis jedes Bandes übersichtlich ausgewiesen sind. Als zweckmäßig erwies sich ferner vielfach, zusammengesetzte Worte unter ihrem ersten Wort als Stichwort zusammenzufassen, weil ansonst Sachbezeichnungen, Orts- und Personennamen in unübersichtlicher Weise untereinander ge­mengt worden wären. Ich verweise in dieser Hinsicht auf das Stich­wort „Hof-“. Hinsichtlich der Ortsnamen wäre lediglich anzuführen, daß es insbesondere bei der Verzeichnung jener Orte, welche in den Abhandlun­gen über die Urkundenabteilung und über die Klosterarchive genannt werden, notwendig wurde, den heutigen Ortsnamen deren ältere Formen beizusetzen, um ihre Auffindung zu ermöglichen. Eine restlose Identifizie­rung der in der Abhandlung über die Klosterarchive vorkommenden Orts­namen war deren Verfasser Latzke nicht möglich. In diesen wenigen Fällen wurde der Ortsname in seiner alten Form gebracht. Durch die geschichtlichen Umwälzungen seit dem Zusammenbruch der österreichisch­ungarischen Monarchie wurden statt den in den Akten gebrauchten Orts­benennungen neue Benennungen eingeführt. Dem konnte keine Rechnung getragen werden. Wir finden daher die in den Akten bis 1918 üblichen Benennungen. Eine Bezeichnung der geographischen Lage erfolgte nur dort, wo es die Unterscheidung gleichnamiger Orte erforderte. Dies gebot die Sparsamkeit mit dem Raum. Die vorkommenden Personennamen wurden nach Möglichkeit identifiziert. Auch dies war nicht restlos durchführbar, und es mag Vor­kommen, daß unter demselben Namen zwei verschiedene Personen aus­gewiesen sind. Bei jenen Personen, welche in kaiserlichen Diensten, sowie bei jenen, welche in österreichischem, österreichisch-ungarischem, republi­kanisch, bzw. bundesstaatlich österreichischem Dienst standen, wurde diese Angabe grundsätzlich nicht beigefügt, um Raum zu sparen. Bei der Wahl der Berufsbezeichnung war lediglich der Gesichtspunkt maßgebend, die betreffende Person eindeutig festzulegen. Die näheren Daten ergeben sich vielfach aus dem Text. Dem Zweck eindeutiger Festlegung dient es auch, wenn ab und zu das Todesjahr einer Person angegeben ist. Die im Gesamtinventar gebrauchten archivarischen F a c haus­drücke wurden in den Weiser eingearbeitet und in Übereinstimmung mit

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