Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Ungarische Akten, von Josef Karl Mayr

Ungarische Akten. 47 Polizeisektion des Generalgouvernements zurückbehaltene Teile des Kossutharchivs sowie Privatpapiere Kossuths. Letztere wurden schon 1868 an das kgl. ungarische Ministerpräsidium ausgefolgt. Das Archiv des Gene­ralgouvernements (und der ungarischen Statthalterei) sowie das Kossuth- archiv wurden von Fiedler bearbeitet. Die ersten 98 Aktenbünde des Gene­ralgouvernementsarchivs sind von ihm in eine chronologische Reihe ge­bracht worden. 1868 hat das Ministerium des Äußern weitere Hungarica an das StA. abgegeben. 1869 wurden zwei ungarische Aktenbünde der Hofbibliothek eingetauscht. 1874 hat die Abteilung aus den actis secretis der Staats­kanzlei sowie aus der preußischen Aktenauslieferung (30 Stücke von 1531 bis 1739) weitere Zuwächse erfahren. Im selben Jahre wurden die seit 1849 und 1857 im StA. verwahrten ungarischen Palatinalakten, deren Eröffnung, Aufstellung (in 113 Bünden) und Verzeichnung erst 1860 (noch durch Firn­haber und nach dessen Tod durch Fiedler) hatte in Angriff genommen wer­den dürfen, an Ungarn ausgeliefert.1 1875 ist dem StA. eine weitere Schen­kung ungarischer Akten zuteil geworden. 1877/78 hat das Hofkammer­archiv den Rest seiner an Ungarn ausgelieferten Acta Apafiana sowie andere seit 1821 entlehnte Akten an das StA. abgegeben. Fiedler hat auch Reichskanzleiakten aus der Abteilung Österreichische Akten-Böhmen in die Ungarischen Akten eingeteilt (s. oben S. 27). Zu Beginn der Achtziger­jahre hat die Abteilung aus dem Familienarchive der Porcia (etwa 200 Aktenstücke des 17. Jahrhunderts), aus Kubitscheks Nachlaß sowie aus dem steiermärkischen Landesarchive (Nachlaß Saurau) weitere Zu­wächse erfahren. Damals war schon Károlyi in der ungarischen Archiv­abteilung tätig.1 2 Zur selben Zeit hat das StA. seine Bestände an Archivalien der unga­rischen Hofkanzlei an Ungarn abgeben müssen. Das Archiv derselben war 1848 von Wien nach Ofen geschafft, 1849 aber wieder nach Wien zurück­gebracht worden. Bald darauf tauchten da und dort, in Wien, Pest und Leipzig und anderwärts, im Privatbesitz und im Antiquariatshandel zahl­reiche Hofkanzleiarchivalien auf.3 Als Ursache dieser Aktenzersplitterung ist eine Schiffshavarie auf der Donau angegeben worden, während sie Ar- neth der „notorischen Mißwirtschaft“ im Archive der ungarischen Hof­kanzlei zuschrieb. In der Tat waren die alten Archivbestände derselben noch 1839 in Fässern und Kisten verpackt.4 Dieser unbefriedigende Zu­stand hat, genährt durch die zentralistischen Tendenzen des österreichischen 1 Vgl. das von J. Herzog in Band V, Heft 1—4 der Levéltári Közlemények (der Zeitschrift des kgl. ung. Staatsarchivs) veröffentlichte Repertorium sowie S. Domanovszky, József Nádor Iratai. 2 L. Bittner, Árpád von Károlyi als Archivar, in: Levéltári Közlemények 1933, Beilage S. 20—22. 3 L. Bittner, Das Eigentum des Staates an seinen Archivalien nach dem österr. Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, in: Festschrift für Hans Nabholz, Zürich 1934, S. 304 und Bd. I S. 55*. 4 Zur Registrierung derselben wurde damals der Stenograph Karl Hajnik aufgenommen, der bisher als Vertrauensmann der Wiener Regierung bei den siebenbürgischen Landtagen verwendet worden war (Staatskonferenzakten, Gruppe a 1338 aus 1839).

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