Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, von Franz Hüter
D. Verschiedene Hilfsbücher. 479 wohl nur zu Notizen für persönliche Zwecke, bzw. als Unterlage für den Benützerakt bestimmt (AB. 226/1), wurden diese Aufzeichnungen über die Benützungen der einzelnen Archivbesucher seit Juni 1888 in Buchform gebracht, und zwar in der Form eines alphabetischen Weisers mit Eintragungen in zeitlicher Folge innerhalb der einzelnen Buchstaben: ein System, das sich bis zur Auflassung des Benützertagebuches (1925) erhalten hat. An den ersten derart von Winter begonnenen Band, den Paukert, Voltelini und Stokka weiterführten (AB. 226/3), schließt sich ab April 1898 ein zweiter, an dem neben Paukert, Nadherny und Stokka insbesondere Bittner, Schwab und Luntz beteiligt sind (AB. 226/4). Ein letzter Band wurde im Dezember 1910 von Luntz begonnen und von Groß, bzw. nach dem Kriege von Groß, Reinöhl und Schmid zu Ende geführt (AB. 226/5). In der Zentrale begann zuerst (1905) Schiitter mit ähnlichen Aufzeichnungen wie Winter, aber diese rein chronologischen Notizen, an denen sich im weiteren noch Mitis, Hönel, Gooß und Szekfü beteiligten, machen noch nicht den Eindruck der Regelmäßigkeit. Dies ist erst ab November 1910 der Fall, seit Szekfü den Saaldienst fast ausschließlich führte (alles in einem Bande, der zuerst von vorne, dann von hinten her beschrieben ist; AB. 467/9). Weitere zwei Bände, von der Hand Malotas (ab August. 1913, AB. 467/10), reichen — der Krieg zwang dann zu einer starken Einschränkung des Betriebes — nur bis Dezember 1915 (AB. 467/11). Erst nach dem Kriege (ab März 1919) wurde auch im Saal I der Dienst wieder aufgenommen und das Benützerbuch (AB. 467/12) nicht mehr in der rein chronologischen, sondern in der alphabetischen Folge mit chronologischer Untergliederung (wie seit 1880 in der Filiale, bzw. in Saal II) geführt. Der einzige Band reicht bis zur Auflassung der Benützertagebücher überhaupt (Dezember 1924). Seither wird das benützte Archivmaterial auf dem Bei- blatte zu der vom Benützer zu unterfertigenden rechtsverbindlichen Erklärung verzeichnet. Beide, Erklärung und Archivalienverzeichnis, bilden den Benützerakt, der seinerseits wieder in das Geschäftstagebuch der Registratur des StA. Aufnahme findet. Die Rückstellung der Archivalien wird durch Abhaken auf dem Verzeichnisse festgehalten. Zur Kontrolle der Aushebungen und Rückstellungen von und aus den Lagerräumen besteht seit 1926 ein eigener Hilfsdienst (Hilfsdienststelle), dessen Leiter außerdem für jeden Benützer ein Grundblatt führt, auf dem die Aushebung und Rückstellung der Archivalien ebenfalls vermerkt wird (Bd. I S. 190*). Diese Grundblätter sind vorläufig noch in Verwahrung des Hilfsdienststellenleiters, werden aber seinerzeit irgendwie in die Archivbehelfreihe eingeteilt werden müssen. Daß die Zusammenfassung der Kontrolle in einer Hand nicht nur eine Vereinfachung des Dienstes und eine Ersparnis an Zeit und Arbeit bedeutet, sondern auch der Verläßlichkeit und Sicherheit des Benützerbetriebes zugute kommt, liegt klar zu Tage. 5. Tagebuch der Lichtbildstelle des StA. Ein Hilfsbuch führte endlich auch das sogenannte Photographische Atelier, es enthielt: Gegenstand, Verfahren, Art der Kopie, Besteller und