Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Belgien, von Oskar Schmid
124 Belgien. Ill g), zum kleineren aus dem Repertorium P C (unten III i, für diese und die vorhergehenden AB. 195). Der Umfang der ausgelieferten Archivalien ist in den einzelnen angegebenen Archivbehelfen, zumeist allerdings zu allgemein und unzulänglich, vermerkt. Auch die oben verzeichneten Akten der Registratur des StA. mit ihren Auslieferungsverzeichnissen sind nicht imstande, restlos und genau über die aus den Wiener Beständen herausgezogenen Materialien zu unterrichten. Häufig wurde zu Beginn eines Faszikels oder Bündels (besonders bei Repertorium P) das aus seinem Bereich Ausgelieferte vermerkt, dabei ist aber zu beachten, daß gerade beim Repertorium P eine große Anzahl von Faszikeln überhaupt aufgelöst werden mußte. 2. Auslieferungen an Luxemburg. Die Luxemburger Regierung nahm im Jahre 1889, durch die Auslieferungsbegehren Belgiens angeregt, die Gelegenheit wahr,1 auch ihrerseits mit Ansprüchen an die österreichische Regierung heranzutreten. Die das Gebiet des Belgien zugeschlagenen Teiles des Großherzogtums betreffenden Urkunden und Akten waren allerdings schon an Belgien ausgeliefert worden,2 während auf den heutigen Territorialumfang des Großherzogtums Luxemburg bezugnehmende Archivalien dann noch in Wien verblieben, um eventuellen späteren Anforderungen von dieser Seite gerecht werden zu können. Nach Györys Ansicht kamen ungefähr 200 Stück Urkunden für eine Ausfolgung an Luxemburg in Frage, die interne Luxemburger Verhältnisse zum Gegenstände hatten, in keinerlei Beziehung zur allgemeinen oder österreichischen Geschichte standen und in ihrer weitaus überwiegenden Mehrheit in die Zeit vor der österreichischen Herrschaft in diesem Herzogtum fielen. Von Akten wurden ferner Teile des Repertoriums P, Abteilung B und C (AB. 195, unten III h,i) in Betracht gezogen, die gleichfalls einen mehr internen, wie man feststellte, administrativen Charakter an sich trugen und zumeist aus der Zeit der spanischen Herrschaft in Luxemburg (etwa von 1550—1700) stammten. In zweiter Linie faßte man in Wien Archivalien des Repertoriums DD (AB. 196/1, unten IV) aus der Zeit der österreichischen Herrschaft in Luxemburg ins Auge, die von gleicher Beschaffenheit wären, für Österreich aber keinen und für Luxemburg eigentlich nur untergeordneten Wert besäßen. Auf eine Gegenleistung von seiten Luxemburgs zählte das StA. im vorhinein nicht, obgleich angenommen wurde, daß sich in Luxemburg manches für die österreichischen Archive Wertvolle vorfinden müsse und von Wien aus der Hinweis erfolgte, daß sich das luxemburgische Festungsgouvernement fast zwei Jahrhunderte lang in österreichischen Händen befunden hätte. Ernst Dietrich Graf von Marschall starb 1771 in Luxemburg, Feld1 Note des luxemburgischen Konsuls Wilhelm Schneider vom 12. März 1889.- Auf Grund einer Konvention zwischen Belgien und Luxemburg aus dem Jahre 1864 wurde Belgien auch ermächtigt, jene Archivalien zu übernehmen, welche das alte Herzogtum Luxemburg im ganzen, seine Fürsten und Stände betrafen.