Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

80 Die Urkundenabteilung. Urkunden von nicht Innsbrucker Provenienz: 18. Juni 1405 Prinz Johann von Frankreich an den Landgrafen Wilhelm von Thüringen, 9. Aug. 1506 Kondolenzschreiben Maximilians I. an König Wladislaw von Böhmen und Ungarn anläßlich des Todes von dessen Gemahlin Anna u. a. sowie die die Vermählung der Tochter Karls von Innerösterreich Maria Christine mit dem Fürsten Sigmund Bathori von Siebenbürgen betreffenden Urkunden (Hei­ratsvertrag 5. März 1595, Vollmacht zur stellvertretenden Eheschließung 8. März 1595, Erbverzicht Maria Christines 6. Aug. 1595, Verpachtung ihrer siebenbürgischen Besitzungen 8. April 1599, Libell ihrer Ehescheidung 16. Aug. 1599). Diese Urkunden, zu denen sich noch eine Kopie der Urkunde gesellt, mit der Sigmund Bathori am 23. Dez. 1597 zu Prag Siebenbürgen Kaiser Rudolf II. übergab, wofür ihm die Herzogtümer Troppau und Ratibor verliehen wurden, gehören provenienzmäßig unbedingt nicht nach Inn- bruck; denn in diesen Jahren gab es gar keine Tiroler Linie, die Nachfolge nach dem 1595 verstorbenen Erzherzog Ferdinand war strittig, und es kam zunächst 1602 des Kaisers Bruder Maximilian und erst 1619 ein Sohn Karls von Innerösterreich, also ein Bruder Maria Christines, Leopold, in Tirol zur Regierung; überdies residierte der Kaiser in Prag! So bleiben also rund 20 Urkunden von Innsbrucker Provenienz übrig: sie stammen aus den Registraturen der letzten Meinhardiner (die älteste ist eine Urkunde König Heinrichs von Böhmen für Ofmey, die Witwe seines Bruders, Herzog Ottos von Kärnten vom 10. Sept. 1328), Friedrichs, Sigismunds, Albrechts VI. (von 1446!), Ferdinands, Leopolds V. und der Erzherzogin Claudia.1 — Das Bild, das wir von der Zusammensetzung der aus dem Innsbrucker Archiv nach Wien abgegebenen Urkundenbestände gewonnen haben, wird durch das Hinzukommen dieser Urkunden nicht verändert. Von allen 32 Dokumenten wurden 5 als Briefe in die „Familienkor­respondenz“, 7 zu den „Familienurkunden“ (AB. 293), 2 — mit dem Ver­merk „minderwichtig“ auf der Hülle — ins Repertorium II (AB. 378/1—3), alle übrigen — von Rosenauer — ins Repertorium I (AB. 375) eingetragen. Die Schatzgewölbe zu Graz und Wiener'Neustadt. In einer gutächtlichen Äußerung des StA. vom Jahre 1913 heißt es: „Mit der im Jahre 1851 stattgehabten Einverleibung des Restes des Grazer Schatzarchivs in das StA. erfolgte nur eine Restitutio in integrum.“ Setzen wir statt des Wortes „nur“ die leichte Einschränkung „zum größten Teile“, so besteht dieser Satz zu Recht, wie die folgenden Erörterungen dartun werden. Ja, was hier mit Bezug auf den im Jahre 1784 durch den Hof­kanzleiadjunkten Joh. Nep. Klang nach Wien zunächst ins Hofkammer­archiv und von dort 1851 ins StA. gebrachten Hauptteil der Grazer Schatz­gewölbeurkunden (verzeichnet im Repertorium XXIV = AB. 406) gesagt wird, das gilt ebenso von den durch Rosenthal 1752 ins StA. gebrachten Grazer Urkunden (Anhang von AB. 406/1). Das scheint schon ohne nähere Untersuchung ziemlich sicher, wenn man bedenkt, daß Rosenthal nur 1 Reg. des StA. Z. 136/1860.

Next

/
Oldalképek
Tartalom