Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

Die Innsbrucker Archive in ihrer Bedeutung für die Geschichte des StA. 69 zeichnis von 1751 [Reg. des StA. 6/1751], Lit. F), zum Teil erst über Mün­chen 1837 (Repertorium VI [AB. 381]) nach Wien gebracht. So befanden sich also in Innsbruck auch abgesehen von den Urkunden, deren Zugehörigkeit zum Wiener Schatzgewölbe schon aus ihrer Eintragung im Wiener „Putsch“ ersichtlich ist und die entweder bei der Teilung des Jahres 1565 an Erzherzog Ferdinand von Tirol gekommen oder schon von Putsch in Innsbruck gelassen und im Repertorium mit einem kleinen Kreis bezeichnet worden waren (s. S. 15), zahlreiche Urkunden, die zwar nicht im Wiener „Putsch“ stehen, dennoch aber zum Archiv des Gesamthauses Habsburg, bzw. zum gesamtösterreichischen Staatsarchiv gehören oder als Reichsurkunden anzusprechen sind; die älteren von ihnen — bis zu Put- schens Zeit — waren auch ursprünglich in Wien aufbewahrt. Im Wiener „Putsch“ sind sie nicht eingetragen, teils weil sie schon vor Putsch oder von ihm selbst nach Innsbruck gebracht worden waren, teils weil sie jünger als Putsch sind. Es ist daher wohl begreiflich, daß man in Wien darnach trachtete, die Innsbrucker Urkunden, die zum großen Teil für das ganze Haus und für das Reich Bedeutung hatten, nach Wien zu bekommen. Und zwar nicht nur im Zusammenhang mit zentralistischen Bestrebungen; schon Kaiser Ferdi­nand II., der doch eine förmliche Länderteilung vornahm, indem er seinem Bruder Leopold Tirol und die Yorlande als Eigentum abtrat, ließ im Jahre 1627 durch den Reichshofrat Dr. Johann Anton Popp rund 500 Urkunden und Akten aus dem „Österreichischen Archiv zu Innsbruck“ nach Wien bringen. Das heute noch vorhandene Übergabsinventar (AB. 120) zerfällt in folgende Abschnitte: „Allerley Reichs Sachen ins gemain betreffend“, „Jus patronatus“, „Reichs Lehenschafften“, „Reichische Lehenrevers“, „Reichische Aufsändungen“, „Reichs Pfandschafften“ und „Allerlay under- schidliche ... Reichssachen, Acta und Schrüfften“. Es sind im wesentlichen — den Zeitraum von 1279—1521 umspannend — kaiserliche Urkunden auf verschiedene Reichsstände (Bündnisse, Verträge, Vollmachten, Ladungen, Lehenbriefe) sowie Urkunden der Reichsstände auf den Kaiser (Reverse, Willebriefe, Quittungen) und endlich Prozeßakten (offenbar aus den Regi­straturen des alten Reichshofgerichts und dann des Reichskammergerichts) über Streitigkeiten zwischen den Reichsständen (z. B. der Markgraf von Brandenburg gegen die Stadt Köln von 1460, die Stadt Regensburg gegen den Herzog von Bayern von 1497; auch gegen den Fiskal).1 Die Urkunden sind — soweit sie sich noch nachweisen lassen — heute in den Reper­torien I (AB. 375; z. B. 1287 Abt und Konvent von Kempten auf König Rudolf betreffend einen Tausch von Hörigen) und XVIII (AB. 401; z. B. Quittungen auf die schwäbischen Reichsstädte — Schwäbisch-Hall, Ravens­burg, Nördlingen u. a. — und zahlreiche schwäbische und bayrische Klöster über die Leistung der durch den Reichstag zu Köln auferlegten Reichshilfe im Jahre 1506) eingetragen.2 Nachdem in den Jahren 1725, 1729 und 1741 „etliche wenige Original­dokumente“ und 1717 und 1736 Abschriften von in Innsbruck verbleiben­1 Vgl. Bd. I S. 356 und Groß, Gesch. d. deutschen Reichshofkanzlei S. 286. 1 Siehe später den Abschnitt über die Reichsurkunden.

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