Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

32 Die Urkundenabteilung. ausgenommen zwen brieff hernachvolgend in margine mit o getzaichnet, desgleichen ausgenomen die letsten 6 possten in margine mit einem o gezaichnet..Diese in Wien bleibenden Urkunden waren die Verträge zwischen Ludwig von Bayern und Friedrich dem Schönen vom 5. Sept. 1325 (betreffend die gemeinsame Regierung) und vom 7. Jan. 1326 (bedingter Verzicht Ludwigs auf das Reich) sowie 6 Urkunden von 1485—1525. Nur ein Teil der Urkunden wurde im Jahre 1751 von Rosenthal wieder nach Wien zurückgebracht: darunter der Vertrag Kaiser Ludwigs IV. mit den österreichischen Herzogen von 1330 wegen Belehnung mit den Reichslehen, die Bestätigung Kaiser Karls IV. auf den Markgrafen Ludwig von Bran­denburg von 1350 über den Empfang der Reichskleinodien, die früher er­wähnten Urkunden von 1401 und 1412 aus den leopoldinischen Archiven, die Bulle des Konzils von Basel von 1434 betreffend Sitz und Stimme der Kurfürsten auf Konzilien. Die in Wien verbliebenen oder von Rosenthal zurückgebrachten Ur­kunden sind im Österreichischen Archivrepertorium von Weinkopf (AB. 374 e) und daher heute im Repertorium I (AB. 375) eingetragen. Die er­wähnte Quittung Karls IV. über die Übernahme der Reichskleinodien hat Weinkopf in das Repertorium der böhmischen Urkunden (AB. 387 e) ein­getragen; sie wurde bei Auslieferung des böhmischen Kronarchivs an die Tschechoslowakei 1920 (Bd. I S. 39* ff.) natürlich zurückbehalten. Ein­zelne Urkunden kamen erst mit den Innsbrucker Urkunden bis 1400 über München im Jahre 1837 nach Wien und sind daher im Repertorium VI (AB. 381) enthalten (so z. B. ein Lehenbrief Kaiser Karls IV. auf Bonifacio de Lupis vom 9. Okt. 1349). Ein großer Teil der Urkunden dieser Gruppe aber befindet sich noch heute in Innsbruck oder — vor 1400 — in München. Von den nun folgenden, nach europäischen Staaten und nach den Territorien des Deutschen Reiches benannten, meist kleinen Gruppen, von denen schon gesagt wurde, daß ihre Titel nicht die Provenienz, sondern den Betreff, meist den Aussteller, bezeichnen, seien nur einige, die umfang­reicher sind und als wesentlicher Bestandteil des österreichischen Schatz­gewölbes für dessen Charakter Bedeutung haben, ausführlicher besprochen; ebenso einige Abteilungen, die wenigstens zum Teil als ihrer Benennung entsprechende Provenienzgruppen anzusehen sind. An erster Stelle die Abteilungen Ungarn und Böhmen. Die Hauptmasse der Urkunden beider Gruppen entstammt dem habsburgischen Schatzgewölbe. Ein Teil der Urkunden aber stammt bei „Ungarn“ wie bei „Böhmen“ aus dem ungarischen, bzw. böhmischen Kronarchiv. Bei „Ungarn“ ist dies von Bedeutung, weil das eigentliche ungarische Kronarchiv niemals nach Wien kam und daher, wie bei Besprechung der Ungarischen Urkunden noch aus­geführt werden wird,1 die Putschabteilung Kunig von Hungern mit ihren etwa 500 Urkunden den Kern des Repertoriums XVI (AB. 309) bildet. Unter den gegen 100 Urkunden zweifellos ungarischer Provenienz sind z. B. zu nennen: die Bestätigung der ständischen Freiheiten durch Ludwig den Großen von 1351, Herzog Albrecht II. verpflichtet sich, das mit Karl Robert 1 Siehe später die Ausführungen über die ungarische Abteilung.

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