Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius
IL/7. Guillimann — Hofbibliothek. 253 Guillimanns Schweizer Zeit.1 Einige Bruchstücke der Guillimannschen Manuskripte blieben 1805 noch in Innsbruck zurück. Sie wurden 1841 dem StA. zum Kauf angeboten, sind jedoch nicht hieher gelangt. Herberstein. Böhm 163, die Lebensbeschreibung des Freiherrn Sigmund von Herberstein,1 2 wird hier eingereiht, da jede Nachricht darüber fehlt, wann und mit welchem Bestand sie ins StA. gelangt ist. Daß der aus dem Jahre 1551 stammende Band zumindest längere Zeit hindurch im Besitz der Familie war und daher als Provenienz Herberstein gelten kann, wird durch das lose beiliegende, handgezeichnete und bemalte Herbersteinsche Wappen bezeugt, das die Jahreszahl 1591 und die Aufschrift trägt: „Haec consanguineo suo carissimo Georgio Friderieo L. B. ab Herberstain in perpetuam sui memoriam scribebat Hannibal L. Baro in Herberstain,3 Jenae 13 Julii.“ Hofbibliothek. Die allererste Erwerbung von „Handschriften“ für das StA. reicht, wie schon oben S. 138 erwähnt worden ist, in ihrer Veranlassung und teilweise sogar in ihrer Durchführung in die Zeit vor dem offiziellen Insleben- treten des neuen Instituts zurück, was zunächst etwas befremdlich erscheinen mag. Wir wissen jedoch, daß man sich bei Hof schon seit dem Herbst des Jahres 1748 (Bd. I S. 16*) ernstlich mit dem Gedanken der Errichtung einer Sammelstätte für die Haus- und Staatsurkunden beschäftigt und daß man zu diesem Zweck die weitere Ausgestaltung des kürzlich erst sozusagen wieder entdeckten Schatzkammerarchivs ins Auge gefaßt hatte.4 Es waren in diesem Sinn auch bereits einige Verfügungen ergangen und unter anderem hatte auch der Präfekt der Hofblibliothek, van Swieten, am 23. Dez. 1748 den Auftrag erhalten, „die unter denen Manuscriptis in dero Bibliothec liegende Documenta nebst deme, was etwa daselbst sonsten noch von solcherley zu dero durchlauchtigsten Erzhauses Handlungen und Sachen eigentlich gehörigen Urkunden, oder auch von Friedensschlüssen vorhanden seyn möchte, von dannen herauszunehmen und selbige denen 1 Die Annahme von Leo Weiß in seinem Aufsatz „Schweizerquellen zur Geschichte des Regensburger Reichstages von 1541“, diese Schriften des Hans v. Hinwyl hätten sich bis 1854 im Besitz der Familie Segesser in Luzern befunden und wären seit ihrem Verkauf verschollen gewesen, ist offenbar nicht richtig, d. h. es muß sich bei jenem Verkauf um andere Hinwylsche Schriften gebandelt haben. Denn die Eintragung des Bandes — in seinem heutigen Umfang — im alten Handschriftenrepertorium AB. 44 Ö und die Hormayr’sche Ländersignatur beweist, daß er sich zu Anfang des 19. Jahrhunderts bereits im Besitz des StA. befunden hat. 2 Abgedruckt von Th. v. Karajan in Fontes rerum austriacarum, Scriptores I. Band. Vgl. auch H. Uebersberger, Österreich und Rußland seit dem Ende des 15. Jahrhunderts, Wien 1906, S. 106 ff. 5 Georg Friedrich war aus der Lemkowitzischen Linie der Herberstein, Hannibal aus der Pusterwaldischen; sie lebten beide Ende des 16., bzw. Anfang des 17. Jahrhunderts. Vgl. Zedier, Uni Versal-Lexikon, Bd. 12, Sp. 1618. 4 Winter, Die Gründung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, S. 16. Zeremonial- protokoll 1747/48, fol. 374, 4181 vom 29. Juli und 23. Okt. 1748.