Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

II./C. b). ß) Fremde Klöster: Nancy — c) Verschiedene geistl. Provenienzen. 235 Wanzenau im Elsaß. Suppl. 507, ein Zehentbüchel der Pfarre St. Peter zu Wanzenau aus dem 15. Jahrhundert, ist zweifellos mit den Innsbrucker Archivalien zu Beginn des 19. Jahrhunderts nach Wien gelangt,1 aber erst nach 1874 der Handschriftensammlung einverleibt worden. c) Verschiedene nicht näher bestimmbare geistliche Provenienzen. Bei einer ganzen Reihe von Bänden offenbar geistlicher Provenienz läßt sich heute nicht mehr ermitteln, aus welchem Kloster, Bistum oder sonstigen geistlichen Korporation sie stammen. In einigen Fällen, wo aus dem Inhalt nicht geschlossen werden kann, scheinen trotz der mangelhaften Angaben oder des gänzlichen Versagens der Einlieferungsakten doch Zeit und Ort der Erwerbung auf die geistliche Provenienz der Bände hinzu­deuten. Zu diesem Bestand im einzelnen unbestimmbarer Herkunft gehören unter anderen folgende Handschriften: Böhm 436, ein Sammelband, dessen einzelne Teile wohl in vorderösterr. Klöstern — oder nur meinem Kloster? —- entstanden sein dürften. Böhm 537 ist sicherlich tirolischer Provenienz und vielleicht im kgl. Stift Hall in Tirol entstanden. Die Hand­schrift Böhm 792, eine Arbeit des Kapuzinerpaters Charles de Génévé von 1653, steht ihrer Widmung zufolge möglicherweise in Zusammenhang mit den zu Beginn des vorigen Jahrhunderts über Paris nach Wien gelangten Teilen des Archivs der Congregatio de propaganda fide, wenn sie auch offensichtlich nicht zu den 73 Bänden gehört hat, die der AB. 440 verzeichnet.1 2 Der Zusammenhang läßt sich darum auch nicht strikte er­weisen. Es wäre immerhin denkbar, daß der Band auf anderem Wege — über das italienische Departement der Staatskanzlei — ins Archiv gelangt ist. Über die Herkunft von Böhm 793, 980 und 1071 läßt sich derzeit kei­nerlei Vermutung aussprechen. Böhm 1062, 1103 und Suppl. 103 stammen dagegen sicherlich aus dem Besitz aufgelassener niederländischer Klöster und sind mit dem Nachlaß Beydaels 1811, bzw. 1829 ins StA. gelangt.3 Die Handschrift Suppl. 239, ein Grundbuch aus Klosterneuburg, ist mit der fast durchaus Klosterarchivalien umfassenden Einlieferung aus der k. k. Kameral-Gefällen-Verwaltung im Jahre 1850 ins Archiv gekommen und entstammt daher sicherlich ebenfalls einem Klosterarchiv. Sie trägt im Übernahmsverzeichnis die Nr. 148. Suppl. 646, ein Gedicht des Kapuzi­nerpaters Fra Domenico da Lucca, gewidmet der Kaiserin Maria Theresia. Suppl. 680, ein Weinzehentbuch einer niederösterr. Herrschaft aus dem 16. Jahrhundert, stammt möglicherweise aus dem Jesuitenarchiv. Suppl. 965, eine spanische Übersetzung der Confessiones des heil. Augustin, ist einer Vorbemerkung zufolge 1540 zu Neustadt in Schlesien entstanden. 1 Vgl. oben S. 19G. 2 Diese 73 Bände wurden im Jahre 1925 dem Vatikan zurückgestellt; vgl. über die Geschichte dieses Archivsplitters die Bemerkungen Kratochvils in dem erwähnten AB. 410 und unten die Ausführungen von Reinöhls. 3 Vgl. oben S. 151 und unten Abschnitt Sammlungen, Beydaels.

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