Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

II./l. Reichsarchive. 173 Schließlich sei hier noch erinnert an die an anderer Stelle ausführlich zu besprechenden Bände aus dem Nachlaß des Freiherrn von Senckenberg:1 Böhm Nr. 90, 620, 798, Suppl. 47 und 94, die allerdings nicht für sich, sondern mit der großen Masse der Reichskanzleihandschriften 1808 ins StA. gelangt sind. Ihre Erkennung als gesonderte Gruppe ist nur möglich an Hand der Reichshofratsakten über den Nachlaß Senckenberg. Bezüglich der übrigen Reichsmanuskripte besitzen wir solche Hilfs­mittel leider nicht und müssen uns daher im wesentlichen mit ihrer Auf­zählung begnügen. Über die Einlieferung dieser Bände können wir nur sagen, daß eine Anzahl von ihnen wohl schon 1805 aus Innsbruck, der Großteil aber erst 1808 mit der alten Registratur der Reichskanzlei ins StA. gekommen ist. Einige Bände sind gelegentlich der französischen Rückstellungen 1815, bzw. 1819 eingelangt, die dem Reichshof rat ange- hörigen erst 1849 mit der reichshofrätlichen Registratur. Auch aus dem Mainzer Erzkanzlerarchiv und den wenig umfangreichen Archivteilen des Reichskammergerichts zu Wetzlar, die 1852, bzw. 1854 ins StA. kamen, sind anscheinend noch einzelne Bände in die Sammlung gelangt.1 2 Die Einteilung in die Handschriftensammlung, bzw. Ausscheidung aus den zugehörigen Aktenbeständen ist zu verschiedenen Zeiten erfolgt. Was bis in die Yierzigerjahre eingereiht worden ist, trägt noch die alte Hormayr’sche Ländersignatur, die Bände von Suppl. Nr. 432 an sind erst seit 1874 der Handschriftensammlung zugewachsen. Versuchen wir nun der Übersichtlichkeit halber noch einige Gruppen von Manuskripten zusammenzufassen, so sehen wir zunächst, daß eine Reihe von Bänden, die bei Böhm, bzw. im Supplement verzeichnet stehen, heute als Archivbehelfe aufgestellt sind. Es handelt sich hier um Titula­turbücher, Formelbücher, Eidbücher und Aktenverzeichnisse der Reichs­kanzlei, die erst in jüngster Zeit diese, ihrem Inhalt besser entsprechende Einteilung erhalten haben. Es sind die Bände: Böhm: 586 = AB. 94, 880 = AB. 95; Suppl.: 99 = AB. 122, 390 = AB. 120, 647 = AB. 93, 1030 = AB. 100, 1031= AB. 91, 1042 = AB. 96, 1044 = AB. 92, 1175 = AB. 97. In diese Reihe von Kanzleibüchern der Reichskanzlei würden dann noch eine Anzahl von Formelbüchern, Taxbüchern, Lehenbüchern usf. gehören, die sich heute noch in unserer Sammlung finden, und zwar u. a. folgende Bände: Böhm 577, 585,3 622, 623, 1067, Suppl. 958,4 5 1029, 1178, 1199 und 1212. Weiter lassen sich ihrem Inhalt nach herausheben jene Bände, die zu den Reichstagsakten gehören: Böhm 590, 650,3 651, 775, Suppl. 80, 87, 92, dann der ursprünglich bei den Reichs­registerbüchern Rudolfs II. als Cod. 34 aufgestellt gewesene Bd. Suppl. 1209. Eine Gruppe für sich bilden auch jene Handschriften, die aus dem Archiv des Reichshofrats stammen, wie u. a. die Bände: 1 Vgl. unten Abschnitt Sammlungen, Senckenberg. 2 Vgl. die Ausführungen L. Groß in Bd. I über die einzelnen hier genannten Ab­teilungen der Reichsarchive. 3 Tit.-Buch, fehlt seit 1880. 4 Fragment eines Taxbuches von 1475 im Sammelband. 5 Aufgefunden im Nachlaß Chmel.

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