Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

170 Die Handschriftenabteilung. Zwei Bände unbekannter Provenienz, Suppl. 1231, 1232, kamen eben­falls im Tauschwege 1932 aus Brünn und sieben im Jahre 1933 im Tausch gegen eine größere Anzahl Klosterhandschriften aus dem Archiv der Stadt Wien.1 Von diesen letzteren — Suppl. 1254—1260 — scheinen je zwei aus der Hofkanzlei und aus der Hofkammer zu stammen, einer aus dem Erla- kloster, aber auch Nürnberg und Frankfurt sind hier als Herkunftsorte vertreten. Endlich lieferte über Anforderung seitens des Archivamts 1934 die Religionsfondsherrschaft St. Pölten 22 Manuskriptbände des einstigen St. Pöltner Chorherrn-Stiftes ab.1 Mit diesen letzten Erwerbungen und Abgaben sind wir bei dem heuti­gen Stande der Handschriftensammlung angelangt. Sie umfaßt jetzt nach den großen Auslieferungen der Nachkriegszeit im ganzen noch 1954 Num­mern in 2469 Bänden, von denen 858 Nummern und 1116 Bände auf den Hauptteil des Böhmschen Werkes, 401, bzw. 470 auf das gedruckte (AB. 448) und 695 Nummern in 883 Bänden auf das handschriftliche Supple­ment (AB. 448 a, b, 449) entfallen. Auf die Mannigfaltigkeit dieser noch immer bedeutenden Anzahl von Manuskripten nach Provenienz und Inhalt braucht hier nicht nochmals hingewiesen zu werden, sie geht aus dem vorstehenden Versuch einer kurzen Schilderung des Entstehens und der Entwicklung der Sammlung wohl zur Genüge hervor. Auch ein näheres Eingehen auf die heutige Ordnung und Aufstellung erübrigt sich, denn sie ist seit der Umgruppierung des Jahres 1902 dieselbe geblieben und es stehen die Böhmschen Nummern im Verein mit den Goldmannschen Standort-Signaturen (AB. 450) noch nach wie vor in Geltung, nur daß natürlich durch die zahlreichen Auslieferungen der letzten Zeit in den Nummernreihen weite Lücken entstanden sind. Eine durchgreifende Neu­ordnung und Neukatalogisierung der Sammlung wäre daher auch schon von diesem rein äußerlichen Gesichtspunkt betrachtet, eine dringende Notwendigkeit. Diese Ordnung müßte wohl zurückgreifen auf das Pro­gramm von 1914. Vor allem müßte sich die Arbeit völlig unabhängig machen sowohl von Böhm als von Goldmann. Der Gesamtbestand wäre nach den einzelnen Provenienzgruppen im Anschluß an die gleichartigen in den Urkunden- und Aktenabteilungen verteilten Archivkörper zu erschließen und gewissermaßen aufzulockern und diese Gruppen jede für sich zu be­arbeiten. Natürlich dürfte man auch dabei nicht schematisieren und alte, organisch gewordene Gebilde, wie die Sammlungen Straka oder Nostitz, einem starren Schema zuliebe zerstören. Hier müßte der Katalog die nötigen Hinweise zur Vervollständigung der einzelnen Gruppen geben. Auch die naturgemäß notwendigen Ausscheidungen einzelner Bände und deren Wiedereinteilung in die Bestände kämen nur dort in Frage, wo sich der frühere Lagerort des Stückes einwandfrei ermitteln läßt, was sicherlich nicht in allzu vielen Fällen möglich sein wird. Der nach Ab­spaltung all dieser Gruppen verbleibende Rest provenienzmäßig nicht sicher zu erfassender Handschriften wäre schließlich, nach inhaltlichen Ge­1 Vgl. unten die Ausführungen Latzkes, Allgem. Teil, Abschn. 5.

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