Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

168 Die Handschriftenabteilung. Personen stammten und unter Punkt 1—6 nicht aufgezählt seien (böhm. Kronarchiv, Jesuitica, Klosterurkunden, Prager Statthalterei- und Kammer­registratur, Abteilung Böhmen-Mähren-Schlesien, Wallensteiniana). Dem­gemäß wurde bereits 1921 mit den böhmischen Klosterurkunden eine Hand­schrift (Suppl. 700) abgegeben. Im Jahr darauf folgten die 30 Bände Collectanea des Joh. Christ. Borschek (Böhm 180) und 1923 24 weitere, unter das Prager Abkommen fallende Manuskripte.1 Die damals mit an­geforderten Bände der Sammlung Straka wurden zum größten Teil aus der Liste gestrichen, ebenso die Handschrift Nr. 142. Dagegen weist die Liste der damals zur Auslieferung bereitgestellten Codices außer den im Auslieferungsprotokoll angeführten noch zwei weitere Hand­schriften aus, Nr. 184 und 189, die heute ebenfalls nicht mehr im Archiv vorhanden sind, über deren Verbleib jedoch trotz wiederholter Nachfor­schungen von tschechoslowakischer wie von österreichischer Seite keine Klarheit gewonnen werden konnte. Sie blieben da wie dort unauffindbar. An Ungarn wurden im Juli 1927 abgetreten 39 Manuskripte, über 60 Bände, die fast durchwegs aus der Sammlung Kollár stammten. Die wenigen übrigen, wie Nr. 314, ein Rechnungsbuch des Bistums Erlau, waren rein ungarischer Provenienz.1 2 An Jugoslawien endlich wurde schon im Jahre 1920 mit dem ragusanischen Archiv der einzige Codex dieser Provenienz, den die Samm­lung besaß (Böhm 723), ausgeliefert. Eine umfangreiche Handschriftenabgabe von allerdings nur provisori­schem Charakter kam im Jahre 1922 nach längeren Verhandlungen mit dem steiermärkischen Landesregierungsarchiv in Graz zum Abschluß. Es handelte sich dabei um die leihweise Überlassung3 der innerösterreichi­schen Kammer- und Exemptbücher (österreichische Akten) sowie der inner­österreichischen Hofkammerbücher (Cod. suppl. 384), dann einer Anzahl Bände innerösterreichischer Landtagsakten und endlich um einige Kopial- und Amtsbücher zumeist aus der Kanzlei Erzherzog Karls. Im ganzen waren es, mit Ausschluß der den österreichischen Akten angehörigen Kammer- und Exemptbücher, 40 Bände aus der Handschriftensammlung, die am 24. Juni 1922 nach Graz abgingen.4 Vier Codices davon, Kopial- bücher aus der Kanzlei Kaiser Friedrichs III., kehrten später, 1926, bzw. 1928 wieder nach Wien zurück.5 Teile des lothringischen Archivs wurden 1926 an Frankreich abge­treten. Darunter waren auch acht Manuskriptbände dieser Herkunft, die damit aus dem Besitzstand des StA. verschwanden.6 1 Hss. Nr.: 183, 185, 187, 190, 192, 193, 194, 197—202, 204, 205, 229—233, 236, 238 -240. 2 Hss. Nr.: 244, 246, 247, 249—256, 259-269, 275—279, 291, 292, 303, 305, 309, 310, 314, 316-318, 320, Suppl. 1191. 2 Vgl. Bd. I S. 47* ‘ Die Bände 5—10 (1540—1545) der Kammerbücher wurden als nach Wien gehörige Abschriften ausgeschieden und blieben im StA. Entlehnt wurden die Hss. Böhm 417, Suppl. 30, 32-37, 42—46, 384 Bd. 1-4, 11-21, 23, 24, 418, 419, 425. 4 1926 wurde der Band Suppl. 418 zurückgestellt, 1928 die Bände Böhm 417 und Suppl. 419 und 425. 6 Hss. Böhm 674, 675, 676, 687, 688; Suppl. 104, 105 und 106. Vgl. Bd. II S. 69ff.

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