Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

152 Die Handschriftenabteilung. zwei lothringische genealogische Manuskripte an die Hofkanzlei abgegeben werden. Sie sind im Jahre 1933 vom Staatsarchiv des Innern und der Justiz zurückgestellt worden und befinden sich jetzt im lothringischen Archiv (vgl. Bd. II S. 70). Den in der gleichen Zeit erfolgten Neuerwerbungen gegenüber waren diese Verluste unbedeutend und wir erfahren denn auch 1840, daß die Anzahl der Manuskripte nun 1348 Bände betrage. Es ergibt sich da anscheinend ein Widerspruch, denn die aktenmäßig erfaßbaren Zu­wächse der Sammlung seit ihrer Einrichtung im Jahre 1812, wo sie bei 900 Einheiten umfaßte, machen zusammen keinesfalls 400 Bände aus. Es muß also in der Zwischenzeit auch ein Wachstum von innen heraus erfolgt sein durch Ausscheidung von Manuskripten aus den Urkunden und aus den Aktenbeständen des Archivs. Wir haben dafür zwar keine aktenmäßigen Belege, doch wissen wir, daß mit der Tätigkeit Josef Chmels das Interesse an der Manuskripten- sammlung des Archivs zu neuem regen Leben erwacht war. Chmel hatte schon 1836 auf Ersuchen des Präfekten der Hofbibliothek Grafen Dietrichstein die Aufgabe übernommen, die Austriaca der dortigen Handschriftenabteilung zu bearbeiten. So dürfen wir es sicher auch seiner Initiative zuschreiben, wenn sich der damalige Direktor des Archivs, Frei­herr von Reinhart, in seinem umfangreichen Bericht vom Januar 1840 mit der Handschriftensammlung besonders eingehend befaßt und speziell der „Bearbeitung der Manuskripta“ einen eigenen Abschnitt widmet. „Die historischen Manuscripta“, heißt es da, „bilden zur Zeit einen sehr wich­tigen Bestandteil des k. k. geh. Hausarchivs, auf ihre Bearbeitung muß auch daher ein besonderes Augenmerk gerichtet werden, und dies um so mehr, als sie bisher mit Ausnahme der Kollárschen Handschriften nur im allgemeinen und sehr mangelhaft in Massen geschieden nach den Ländern, welche sie betreffen, verzeichnet worden sind. Zu diesen Handschriften werden hier auch die Diplomatarien gerechnet, welche für das Archiv von besonderer Wichtigkeit sind, indem durch sie oft ganz verlorene Urkunden doch erhalten und so die Originale ergänzt werden. Diese bekommen aber nur eine praktische Verwendbarkeit, wenn jede darin enthaltene Urkunde nach der Chronologie ausgezogen und mit einigen Worten zu sagen ganz so wie eine wirkliche Urkunde in jeder Hinsicht behandelt wird; das näm­liche gilt wie ganz natürlich von Sammlungen von Traktaten, Grenz- und Handelsverträgen usw. Die übrigen Manuskripta müssen genau nach ihren Titeln und Inhalt verzeichnet werden; je mehr hier in die Einzelheiten ein­gegangen wird, je mehrseitiger sie betrachtet werden, desto mehr Verwend­barkeit erhalten, desto fruchtbringender werden sie. Der Bearbeiter darf die Mühe nicht scheuen, das nämliche Manuskript mehrfach zu verzeichnen und unter mehreren Schlagwörtern einzutragen, ja er muß sogar das wich­tigste, von den gewöhnlichen Erzählungen abweichende oder bisher ganz unbekannte sorgfältig ausziehen, wozu nicht gewöhnliche Sprach- und Sachkenntnisse und eine genaue Bekanntschaft mit der Literatur von ihrem Anfänge bis zum gegenwärtigen Stande gehören. Als eine Meister- und Musterbehandlung in dieser Hinsicht muß des Archivars Chmel erster Band: ,Die Handschriften der k. k. Hofbibliothek in Wien“ im Interesse der Ge­

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