Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

10 Die Urkundenabteilung. die Reste der in den Repertorien XII (AB. 387 a—e) und XVI (AB. 399) ein­getragenen Urkunden noch in die Allgemeine Urkundenreihe eingeteilt;1 und da auch noch die Urkunden von Ragusa und Spalato (AB. 395 und 396) sowie die polnischen Urkunden (AB. 407) ausgeliefert wurden, gibt es neben der „Allgemeinen Urkundenreihe“ nur noch folgende eigene, in sich natürlich gleichfalls chronologisch geordnete Urkundengruppen: Familien­urkunden (Bd. II S. 9 ff.), Lothringische Urkunden (und zwar die Familien- und Reichslehensurkunden des Hauses Lothringen, AB. 308 a; s. die spä­teren Ausführungen über diesen Bestand), Niederländische Urkunden (Rep. XX u. XXII = AB. 402—404), Türkische Urkunden (Rep. XXIII = AB. 405). Diesen Gruppen kann man mit Ausnahme der z. T. künstlich gebildeten Abteilung der Familienurkunden eine gewisse Existenzberechtigung nicht absprechen. Das gilt im besonderen für die allerdings ebenfalls künstlich gebildete Betreffsgruppe der türkischen Urkunden, denen eben die inhaltliche Eigenart ihres Betreffes und mehr noch die meist tür­kische Sprache wohl eine Sonderstellung zuweist. So kann man sagen, daß in der Urkundenabteilung des StA. heute in der tatsächlichen Aufstellung das chronologische System gesiegt hat und im wesentlichen einheitlich durchgeführt ist. Daneben aber ist in den Repertorien die ältere Gliederung erhalten. Überdies erhielt der Umschlag jeder in die Allgemeine Urkundenreihe eingeteilten Urkunde auf Vorschlag Lampels einen Vermerk über das Repertorium, dem sie angehörte. Auf Grund dieser Vermerke und der Repertorien kann der frühere Stand jeder­zeit wiederhergestellt werden. Die Bildung der Allgemeinen Urkunden­reihe unterscheidet sich also ganz wesentlich von den früheren Zusammen­legungen, die fast jede Spur der älteren Lagerung und Zugehörigkeit ver­schwinden ließen. Was die Aufbewahrung der Urkunden anlangt, die nach einem Bericht von Hops noch 1780 zum größten Teile nicht „eingewickelt“ waren,2 so begann man mit einer sorgfältigeren Behandlung durch Um­hüllung jedes einzelnen Stückes mit einem Papierumschlag, auf den ein kurzes Regest geschrieben wurde, erst im Zusammenhang mit der chrono­logischen Ordnung der Urkunden unter Roschmanns Leitung und tätiger Mitwirkung in den Jahren 1780—1784. Völlig durchgeführt wurde diese Maßnahme erst unter Knecht!. Auch die Zuwächse wurden nun in der gleichen Weise behandelt. Über das allmähliche Fortschreiten dieser Für­sorge für die Urkunden und über die Personen, denen sie anvertraut war, unterrichten die Hände der Regesten auf den Hüllen. Wir finden bei den österreichischen Urkunden die Hände von Weinkopf und Strahl, dann auch von Hops, der ja diese Abteilung verwaltete; bei den Urkunden der Re­pertorien II und III die Hand von Knechtl; bei den Urkunden des Inns­brucker Schatzgewölbes die Hand von Rosner; bei den Urkunden des Grazer Schatzgewölbes die Hände der am AB. 516 (Bd. I S. 264) beteilig­ten Beamten, bei den restlichen Urkunden der ehemaligen böhmischen Ab­teilung die Hände von Freysleben, dem Verwalter dieser Abteilung, und 1 Darnach ist das in Bd. I S. 236 Gesagte zu ergänzen. * Obwohl dies schon Schierendorff (Bd. I S. 16*) vorgeschlagen hat.

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