Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

126 Die Urkundenabteilung. (1114—1300), Göttweig 15 Stück (1058—1237), Heiligenkreuz 10 Stück (1130—1250), Schottenkloster in Wien 5 Stück (1161—1230), Ardagger 7 Stück (1049—1277), Zwettl 5 Stück (1139—1200), Erlakloster 5 Stück (1025—1160), Spital am Pyhrn 215 Stück (1074—1660) — also 317 Stück aus niederösterreichischen Archiven; Oherösterreich: St. Florian 100 Stück (1071—1793), Kremsmünster 3 Stück (1189—1240), Gleink 27 Stück (1125—1292), Traunkirchen 8 Stück (1164—1332), Baumgarten­berg 8 Stück (1210—1313), Waldhausen 44 Stück (1227—1538), Garsten 60 Stück (1082—1453) — also 250 Stück aus Öberösterreichischen Archi­ven; Innerösterreich: Admont 81 Stück (1153—1300), St. Lambrecht 20 Stück (1000—1459), St. Paul 7 Stück (1170—1260) — also 108 Stück aus innerösterreichischen Archiven. Außerdem führt das Verzeichnis noch Abschriften von 12 Urkunden aus den Stadtarchiven von Enns und Wels (1160—1250) und von 3 Urkunden der Herrschaft Gloggnitz (1189—1364) an. Die Gesamtzahl der nach diesem Verzeichnis in den Jahren 1811/12 ins StA. gelangten oder hier angefertigten Urkundenabschriften beträgt somit 690. Das Abschreiben wurde aber damals ohne Unterbrechung noch weiter fortgesetzt. Denn wir finden zahlreiche Abschriften von Klosterurkunden, die in Knechtls Verzeichnis nicht angeführt sind — so aus Millstatt, Seckau, Seitz, Tulln (Dominikanerinnen) —, noch von denselben Händen wie den im Verzeichnis erscheinenden geschrieben, nämlich hauptsächlich von Knechtl selbst, daneben auch von Delitsch und anderen. Die unter Hormayr entstandenen Abschriften von Klosterurkunden sind größtenteils in den Handschriftenbänden 1103—1135 des Supplemen- tissimum zum „Böhm“ (AB. 448 a, b) vereinigt, ein kleinerer Teil (beson­ders Abschriften von Urkunden aus St. Paul, Ardagger und dem Erla­kloster und die erwähnten, nach Abschluß des Verzeichnisses von 1813 an­gefertigten Abschriften) liegt in den Kartons „österreichische Urkunden 816—1845“. Die in den Abschriften dieser 51 Kartons vertretenen Hände — seit Hormayr hauptsächlich Knechtl, Delitsch, Rosner und Weyda, daneben auch Meiller, Ottenfeld, Felgel und Winter — lassen erkennen, daß die An­fertigung von Urkundenabschriften im wesentlichen bis etwa 1880, leb­hafter allerdings nur bis um die Jahrhundertmitte, fortgesetzt wurde. Das Ergebnis ist, daß die Urkunden des Repertoriums I (AB. 375) fast vollstän­dig, die der Repertorien II (AB. 378/1—3) und III (AB. 378/4) bis gegen 1400 auch fast vollzählig, ab 1400 aber nur mehr ganz vereinzelt abge­schrieben sind.1 Von den Urkunden des Grazer Schatzgewölbes (Reperto­rium XXIV (AB. 406/1, und zwar sowohl von denen, die bereits Rosenthal 1752 ins StA. gebracht hatte, als auch von dem 1851 ins StA. gelangten Hauptbestand) sowie von den Urkunden des Innsbrucker Schatzgewölbes wurden nur einzelne Stücke — wie schon erwähnt besonders die die Länder betreffenden Urkunden — abgeschrieben; von Innsbrucker Urkunden im 1 Reinhart bezeichnet den „Schluß des 14. Jahrhunderts“ für alle Urkunden als die durch „das wirkliche Bedürfnis“ nach Abschriften gesetzte Grenze; außerdem sollten nur noch „2. jene Urkunden, an welchen mehrere Siegel an Schnüren hängen“ und „3. alle schlecht conservirte Urkunden, damit diese nicht ganz zugrunde gehen“, abgeschrieben werden.

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