Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

König Emanuel von Sardinien und Elisabeth Therese von Lothringen vom Jahre 1736/37 (das Original des Heiratsvertrages selbst vom 28. Januar 1737 liegt jedoch bei den Urkunden). Von den Testamenten (Gruppe DII, Bd. II S. 77) liegen, im StA. nur als Kopien vorhanden, aus den Unter­abteilungen 1—7 einzelne bei den Akten, wie etwa das Testament des Grafen Thibault von Bar von 1213, aus den Unterabteilungen 9—15 hingegen die die Mehrzahl bildenden jüngeren Testamente aus dem 17. und 18. Jahrhundert, während die älteren — z. B. der Kunigunde von Blacmont von 1302, der Margaretha von Lothringen von 1469, der Claude von Blac­mont von 1496, der Gräfin Margaretha von Salm von 1539 und des Herzogs Franz von Lothringen von 1545 — im Original bei den Urkunden liegen. Von den wenigen zurückbehaltenen Urkunden der Gruppen DIII und IV (Bd. II S. 77, 78) kamen die Toskana betreffenden zu den Akten — so das Original (!) der Unterhändlerurkunde des Vertrages des Herzogs Franz Ste­phan von Lothringen als Großherzogs von Toskana mit der Witwe nach Jo­hann Gaston von Medici, der Pfalzgräfin Anna Maria Louise bei Rhein vom 31. Okt, 1737 —, die übrigen zu den Urkunden — so der Erbverzicht der verwitweten Herzogin Elisabeth Charlotte von Lothringen von 1743 zu­gunsten ihrer Söhne (darunter Franz Stephan). Aus der früher ausführ­licher besprochenen Abteilung DV (Bd. II S. 77, 78) finden wir nur die Originale (!) der kaiserlichen Patente über die Ernennung Herzog Karls von Lothringen zum Statthalter von Vorderösterreich (1679) und zum General­leutnant (1680) bei den Akten, alle übrigen Stücke bei den Urkunden. Der von der Abteilung DVI (Bd. II S. 78) allein zurückgebliebene Tomus 4 endlich, ein die 1691 von Marie Eleonore, der Gemahlin Karls V. von Loth­ringen, gegründete Mariahilfkirche zu Günzburg i. Br. betreffendes Akten­heft, liegt bei den Akten.1 Die Urkundenabschriften. Den Bestrebungen, das StA. zu einem Zentralarchiv auszugestalten, diente auch die Anfertigung zahlreicher Abschriften von Urkunden, deren Originale nicht im StA. lagen. Der Zweck war zunächst ein durchaus prak­tischer: man wollte alle archivalischen Unterlagen zur „Abwendung oder Behauptung“ von „Rechten, Ansprüchen und Verbindlichkeiten“, wie sich Knechtl in einer gleich zu besprechenden Eingabe von 1812 an den Statt­halter von Niederösterreich ausdrückt, in irgendeiner Form beisammen haben. Als dann später an Stelle der Wertung der Urkunden als Rechtstitel und für die Verwaltung das wissenschaftliche Interesse an ihnen immer mehr stieg, konnte natürlich auch für dieses die Abschriftensammlung von Wert sein. Sie liegt schließlich in derselben Linie, die zu der in den „Be­stimmungen über die Verwaltung und Benützung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs“ von 1925, Punkt III, Abs. 2 (Bd. I S. 76*) enthaltenen Fest­setzung führt: „Das Archiv ist berechtigt, Privatarchive von geschichtli­chem Wert zur Aufbewahrung zu übernehmen. Es ist anzustreben, daß die Die Urkunden des lothringischen Archivs — Die Urkundenabschriften. 123 1 Zu den Akten vgl. jetzt den neu angelegten AB. 308/6. Vgl. Bd. II S. 71, 78.

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