Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

8 Die Urkundenabteilung. 1811 dazugekommenen Klosterurkunden (AB. 356)1 in zwei einheitliche chronologische Reihen gebracht und in dieser Reihung auch repertorisiert. In die erste Reihe (Rep. II = AB. 378/1—3. Bd. I S. 236) wurden die „wichtigen“, in die zweite Reihe (Rep. III = AB. 378/4, Bd. I S. 237) die „minder wichtigen“ Urkunden eingereiht. Ein Teil endlich wurde nun doch in die österreichische Abteilung eingeordnet und ins Repertorium I (AB. 375) eingetragen. Diese Schaffung der Repertorien II und III war jedoch nur ein letztes Fortleben der geschilderten Methoden der Zusammenwerfung verschieden­artiger Bestände sowohl bei der Lagerung als auch bei der Repertorisierung mit Verwischung aller Spuren früherer Gliederungen. — Hi eher gehört auch noch die Ausscheidung der Familienurkunden im Jahre 1858 (siehe Bd. II S. 6, 9). Im allgemeinen aber hatte man zur Zeit der Anlage der Repertorien II und III das Verderbliche dieser Methoden bereits erkannt. Man hat seit dem Beginne des 19. Jahrhunderts die neueinlaufenden Urkundenbestände wenigstens in den gröbsten Umrissen nach dem Herkunftsgrundsatz in größeren Abteilungen auseinandergehalten, wenn auch innerhalb dieser Abteilungen Bestände kleinerer Archive zusammengeworfen (s. Kloster­archive!) oder provenienzmäßig zusammengehörige Bestände (Wiener und Grazer Schatzgewölbe) nicht wieder vereinigt wurden. So blieben in ur­sprünglicher Lagerung und besonderer Repertorisierung die Urkunden­bestände, die dem Staatsarchiv im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts in Auswirkung der Idee des Zentralinstituts (Bd. I S. 21*) aus Salzburg (Bd. I S. 233 AB. 359—367, S. 239 AB. 383—386),2 Innsbruck, Brixen, Trient (Bd. I S. 234 AB. 368, S. 239 AB. 382), aus Venedig (Bd. I S. 551 ff.), aus Belgien (Bd. I S. 242 AB. 402—404) und aus dem Reichs­archiv (Bd. I S. 242 AB. 400 und 401) zuwuchsen. Die einheitlichen Archivkörper wurden zwar auch in allen diesen Fällen zerrissen, indem man die Urkunden von den Akten und „Handschriften“ (Büchern) trennte, aber man vermied es doch meist, die so abgetrennten Urkunden mit bereits vorhandenen zu vermischen. Sie wurden gesondert aufgestellt und reper­torisiert. Dasselbe geschah später mit den 1823 übernommenen Wolfs­berger Urkunden (Bd. I S. 238 AB. 380), mit den 1831 übernommenen Urkunden von Ragusa und Spalato (Bd. I S. 241 AB. 395, 396), mit den 1836 eingelangten Klosterurkunden (Bd. I S. 237 AB. 379), die, wenn hier auch die Archive der einzelnen Klöster zusammengeworfen wurden, doch wenigstens in ihrer Gesamtheit als besonderer Bestand behandelt wurden, mit den 1837 eingelangten Innsbrucker Urkunden (Bd. I S. 239 AB. 381), mit den 1839 repertorisierten türkischen Urkunden (Bd. I S. 234 AB. 405), mit den 1844 und später übernommenen Klosterurkunden (Bd. IS. 231 AB. 357, S. 238 AB. 379/2) und schließlich mit den 1851 eingelangten Urkunden des Mainzer Archivs (Bd. I S. 210 AB. 248) und des Grazer Schatzgewölbes (Bd. I S. 245 AB. 406) und anderen kleineren Beständen. Die loth­1 Siehe die Ausführungen W. Latzkes über die Klosterarchive in diesem Band. 2 Über diese und die folgenden hier genannten Urkundengruppen vgl. die folgenden Abschnitte.

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