Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Die hofarchive unter Mitarbeit von Franz Hüter und Robert von Lacroix von Wilhelm Kraus

284 Die Hofarchive. auch ein Aktenbund, welcher Akten der Provenienz OMeA. enthalten haben dürfte. Diese Akten dürften, wie es damals Brauch war, aufgeteilt wor­den sein. So wie zu Beginn des 19. Jahrhunderts Hormayr so war in den Sieb­zigerjahren auch Arneth initiativ bemüht, das StA. aus anderen Behörden­archiven zu vermehren und zu erweitern. Seine Anfrage ging im Jahre 1877 auch an das OMeA., das ihr tatsächlich Folge leistete und eine Reihe alter Archivalien ausschied und am 27. Aug. 1877 dem StA. übergab. Es han­delte sich bei dieser Übergabe noch nicht um die Abfuhr eines geschlossenen Registraturbestandes innerhalb gewisser Zeitgrenzen, sondern eben nur um eine Auswahl verschiedener Akten gemischten Inhaltes. Dies, ferner der weitere Umstand, daß 1877 noch keine Abteilung „Hofarchive“ im StA. be­stand, endlich das damals herrschende Ordnungssystem (vgl. I. Band Ein­leitung S. 148*) führten bei der Übernahme dieses obersthofmeisteramtlichen Bestandes dazu, daß dieser im StA. auf verschiedene Abteilungen aufge­teilt wurde: Kriegsakten, Reichsarchiv, Familienarchiv (Varia) und Miscel­lanea.1 Ein Verzeichnis darüber erliegt im Übernahmsakt der Registratur des StA. Z. 209/1877. Diese kleine Auslieferung war aber der Anstoß zu einer weiteren, die größeren Umfang hatte und die erste systematische Re- gistraturs-, bzw. Archivablieferung einer Hofbehörde selbst darstellt. Fiedler arbeitete ein vom 6. Dez. 1877 datiertes Gutachten über die Übergabe, bzw. Übernahme von Akten des OMeA. an das StA. aus, in dem er unter verschiedenen Möglichkeiten die Abgabe der alten Registratur dieses Amtes in toto, und zwar entweder bis 1806 (Auflösung des alten Deutschen Reiches), bis 1790 (Tod Kaiser Josephs II.) oder bis 1780 (Tod der Kaiserin Maria Theresia) empfahl. Der Vorschlag wurde mit der Zeit­grenze bis 1780 vom damaligen ersten Obersthofmeister Fürsten Hohen­lohe angenommen; am 11., 13. und 14. Febr. 1878 wurden demzufolge 337 Bünde und 128 Bände, worunter auch die sogenannten Hofparteien­protokolle von 1638—1780 gezählt wurden, dem StA. übergeben. Die Akten bestanden aus den eigentlichen OMeA.-Akten (80 Bünde, 1650—1780), den „Conzepts-Protokollen“ hiezu (41 Bünde, 1705—1780) und 15 Bünden Ver- mählungs- und „einzuteilende“ Akten; ferner aus den Akten des Hofbau­amtes (31 Bünde, 1718—1780) und zweier registraturmäßig selbständig geführter Abteilungen des OMeA., den Gardesachen (29 Bünde) und den Zeremoniellakten (115 Bünde, 1652—1780). Die zu diesen letzteren gehöri­gen Zeremonialprotokolle wurden damals noch zurückbehalten. Obwohl nach dem Bericht Fiedlers auch Akten der Rechnungsabteilung zur Abgabe hätten kommen sollen, gelangten diese doch erst im Jahre 1880 in 38 Bün­den zur Ablieferung. Auch die von Settele 1821/22 gearbeiteten und bis 1850 weitergeführten Generalindizes zu den Kanzleibüchern (s. oben S. 282) und Akten des OMeA. und des Zeremonielldepartements von 1539—1770— 1850 blieben noch von der Abgabe ausgeschlossen. Während die Ablieferung von 1877, selbst eine Auswahl aus verschiedenen Abteilungen der Regi­stratur des OMeA., auf verschiedene Abteilungen des StA. aufgeteilt wurde, bildete diese Ablieferung von 1878 den ersten ältesten Teil einer Abteilung 1 Vgl. oben S. 7, 17, 29 und 36.

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