Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Das Habsburg-Lothringische Familien Archiv von Fritz Von Reinöhl

8 Das habsburg-lothringische Familienarchiv. Verstoß gerieten. 1923 wurde eine Dankadresse der Stadt Hamburg an Kaiser Ferdinand I. vom 15. Juli 1843 der Porträtsammlung der Na­tionalbibliothek als Depot übergeben. 1930 wurden die „Lacyakten“ ausgeschieden und dem Nachlaß Lacys, dem sie angehörten, wieder ein­verleibt und im gleichen Jahre der Bestand „geistliche Gegen­stände“ in das Archiv der Kabinettskanzlei (Kaiser Franz-Akten 228 bis 239) provenienzgemäß übertragen. Neben dem im StA. befindlichen Familienarchiv waren natürlich auch bei einzelnen Linien und Gliedern des Hauses Archivkörper entstanden. Jene, welche endlich in das Fa­milienarchiv gelangt waren, wurden oben aufgezählt. Hier sei noch darauf verwiesen, daß nach Kenntnis des StA. sich das Archiv des Reichs­verwesers Erzherzog Johann im steiermärkischen Landesarchiv zu Graz, jenes Erzherzog Karls im Besitze Erzherzog Friedrichs, das Erzherzog Karl Ludwigs sowie jene Erzherzog Franz Karls und seiner Gemahlin Erzherzogin Sophie im Besitze der Nach­kommen Kaiser Karls befinden. Gemäß den Bestimmungen des Staats­vertrages von Saint-Germain und der von der Republik Österreich 1919 beschlossenen Habsburgergesetze wurde das Familienarchiv in das Eigen­tum des österreichischen Staates übernommen.1 Das Familienarchiv verwaltete Meiller his zu seinem Tode 1871; an seine Stelle trat Wocher. Als dieser 1877 starb, übernahm Fiedler die Verwaltung des Archivs, die er bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1888 führte. Ihn ersetzte Felgel. Als er 1905 in den Ruhestand trat, löste ihn Györy ab, der ihn schon seit 1900 bei der Verwaltung des Familienarchivs unterstützt hatte. Von 1918 an, da Györy aus dem Dienst trat, war das Archiv Hardegg anvertraut, dem seit 1919 Reinöhl zur Seite stand. Seit Hardeggs Ausscheiden aus dem Dienst im Jahre 1920 verwaltet Reinöhl allein das Archiv. Mit Ministerialverordnung der Staatskanzlei vom 12. Jan. 1818 war verfügt worden, daß die Urkunden des kaiserlichen Hauses nur auf kaiserlichen Befehl oder besonderen Auftrag des jeweiligen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Gelehrten mitgeteilt werden dürften, welche amtlich mit der Ausarbeitung diplomatischer, genealogischer oder histori­scher Arbeiten betraut seien.1 2 Ein Ministerialerlaß vom 7. Aug. 1850 rief diese Verfügung in Erinnerung.3 Bis zum Zusammenbruch der Mon­archie wurde das Familienarchiv als ein nichtöffentliches Archiv betrachtet, das demnach unter besonderen Benützungsbestimmungen stand. Wohl 1 Siehe hiezu L. Bittner, Das Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv in der Nach­kriegszeit, in Archival. Zeitschrift, III. Folge, Bd. 2, S. 150 ff.; A. Schager-Eckartsau, Die Konfiskation des Privatvermögens der Familie Habsburg-Lothringen und des Kaisers und Königs Karl, Innsbruck 1922; G. Turba, Staatsvermögen und habsburg-lothringisches Privatvermögen, in der Wiener Zeitung „Die ßeichspost“ vom 19. Okt. 1924; Denkschrift betreffend die rechtliche Natur des Eigentums an mehreren in Deutschösterreich befind­lichen Vermögensmassen des Kaisers und des Erzhauses Habsburg-Lothringen (verfaßt im Dez. 1918 von der Anwaltskanzlei Dr. Stritzl-Artstatt), Wien 1924; G. Turba, Neues über lothringisches und habsburgisches Privateigentum, Wien und Leipzig 1925 und Das Vermögen der Habsburger, Wien 1929. 2 Vgl. I S. 167*. 3 Vgl. I S. 174*.

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