Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Das Habsburg-Lothringische Familien Archiv von Fritz Von Reinöhl

Allgemeiner Überblick. 5 Theresias hinausgeht. Sie war zugleich die Grundlage weiterer Entwick­lung, die zur Errichtung einer eigenen, Hausarchiv genannten Sammlung führen sollte. Leider hat dies später auch dazu geführt, daß ohne Achtung der Provenienz, zurückgreifend nicht nur bis zur Gründung des StA., sondern weit über diese hinaus, aus allen Archivkörpern des StA. alle, auch nur im weitesten Maße zum Haus Österreich oder seinen einzelnen Gliedern in Beziehung stehenden Urkunden und Akten hier zusammen­getragen wurden. Doch es bedurfte noch geraumer Zeit, bis dies zur Durchführung kam. Eine von Knecht! verfaßte „Tabellarische Übersicht des Bestandes und der inneren Einrichtung des k. k. geheimen Staats-, Hof- und Hausarchives im Jahre 1813“ (I S. 146* Anm. 4) weist bereits als I. Sektion des Archivs das „Haus- oder Familienarchiv“ auf, das sich in drei Unterabteilungen gliedert. In das Habsburg-spa­nische oder sogenannte niederländische Archiv, in das Habsburg-österreichische Archiv und in das Lothringi­sche Archiv. Das niederländische Archiv wurde dem Familienarchiv zugerechnet, teils weil es mehrere Haussachen in sich schloß, teils und scheinbar vornehmlich deshalb, weil „die Niederlande dermalen kein Ap- pertinenzstück des österreichischen Kaiserstaates mehr ausmachen und mithin diese Staatsurkunden gegenwärtig nur zu den ehemaligen Be­sitzungen, Rechten und Ansprüchen des regierenden Hauses gehören“.1 Das Habsburg-österreichische Archiv bestand aus den Familienkorrespondenzen von Karl V. und Ferdinand I. bis auf Joseph I.1 2 und im Jahre 1808 vom Oberstkämmereramt übernommenen neueren Fami­lienakten.3 Der unermüdliche Archivar Knechtl hat — höchstwahrschein­lich in den Jahren 1815—1820 — zum erstenmal die Familienakten in einem chronologischen Repertorium — vermischt mit Familienurkunden — zu verzeichnen begonnen und ein Namens- und Sachregister hiezu angelegt.4 Die Urkunden blieben auch jetzt noch mit den übrigen Urkunden des StA. vereint.5 Das Familienarchiv gliederte sich nur in zwei Abteilungen: in die Familienakten und in die Korrespondenz des Erzhauses.6 Von ihrer zureichenden Erfassung wurde vorläufig in Anbetracht der ziemlich großen Schwierigkeiten der Datierung usw. abgesehen. Das niederländische Archiv scheint aus dem Familienarchiv inzwischen wieder ausgeschieden worden zu sein. Familiensachen wurden auch bei den „Reservatis“ und in die „Autographensammlung“ eingeteilt. Der Bestand einer dritten Abteilung, „Hausmanuscripte“, ist für 1849 bezeugt. Als Erb die Direktion des StA. übernahm, verfolgte er auch das Ziel, „was der gesunde Hausverstand mit dem Begriffe eines 1 Siehe I S. 22*. Über das niederländische Archiv siehe III. Band. 2 Siehe unter Familienkorrespondenz. 3 Weder in der Registratur des StA. noch im Archiv des Oberstkämmereramtes ist etwas über diese Auslieferung zu finden. Es gelang überhaupt nicht, über diese Akten ins Klare zu kommen. 4 Das chronologische Repertorium ist nicht erhalten, das Register ist der heutige AB. 295/1. 6 Siehe die Ausführungen über die Familienurkunden in diesem Band. 6 Vgl. das zwischen 1840 und 1850 von Rosner verfaßte Archivinventar (AB. 4), in dem leider das Verzeichnis der „Familien-Acten“ (Nr. 82) fehlt.

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