Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Das lothringische Hausarchiv nach Vorarbeiten von Otto Brunner von Jakob Seidl

70 Das Lothringische Hausarchiv. Bis auf einen geringen Rest wurden in den Jahren 1933—1935 diese Akten, nachdem das Adelsarchiv, die spätere Gratialregistratur des Bundeskanzler­amtes, in das Staatsarchiv des Innern und der Justiz einverleibt worden war, wieder zurückgestellt. Im Adelsarchiv ist über die Nr. 369—374 der 2. Abteilung des Lothringischen Hausarchivs ein Namensindex angelegt worden, der im Jahre 1933 gleichfalls dem StA. übergeben worden ist und als AB. 308/5 aufgestellt wurde.1 Im Jahre 1888 hat A. v. Györy aus der belgischen Abteilung (AB. 191 Fol. 90 v und 91 r) einige Stücke in das Lothringische Hausarchiv ein­gereiht. Es sind dies die heute in der Schachtel 221 liegenden un- signierten Stücke. Damals dürften auch die übrigen unsignierten Stücke, die in den Schachteln 218—226 enthalten und deren Provenienzen nicht mehr feststellbar sind, mit dem Lothringischen Hausarchiv vereinigt worden sein. Nach dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie teilte das lothringische Archiv das Schicksal der anderen Archivalien des Hauses Habsburg-Lothringen. Den Gesetzen über das Vermögen des ehemaligen Kaiserhauses entsprechend wurden die „auf dem Gebiete der Republik Österreich befindlichen und aus der öffentlich-rechtlichen Stellung der Mit­glieder des Hauses Habsburg-Lothringen erwachsenen und organische Be­standteile einer staatlichen Anstalt bildenden Archivalien und Schrift­bestände“, mithin auch das Lothringische Hausarchiv, durch Ministerrats­beschluß vom 16. Jan. 1925 als Bundeseigentum erklärt. Wenn auch die Bestimmungen des Friedensvertrages von Saint-Germain das Lothringische Hausarchiv nicht betrafen, so konnte man doch den im Jahre 1922 von der französischen Regierung geäußerten Wunsch nach Aus­lieferung dieses Archivs nicht zur Gänze ablehnen, da, wie bereits angedeutet wurde, dasselbe nicht ausschließlich Familienpapiere enthielt und man sich auch nicht der Anerkennung des Herkunftsgrundsatzes mit Rücksicht auf die Verhandlungen mit den Nachfolgestaaten entziehen wollte. Anderer­seits aber mußte an dem Grundsätze festgehalten werden, daß die lothrin­gischen Familienarchivalien zu einem wesentlichen Bestandteil des im StA. verwahrten hahsburgisch-lothringischen Familienarchivs geworden waren. Die im Oktober 1923 von Mitis hierüber geführten Verhandlungen führten zu dem Ergebnis, daß alle die Verwaltung des Herzogtums Lothringen be­treffenden Archivalien allerdings in nicht ganz folgerichtiger Weise und in einem über die ursprünglichen Vereinbarungen hinausgehenden Aus­maß ausgeschieden und vorläufig an Frankreich entlehnt wurden. Nach­dem die Reparationskommission in der Sitzung vom 24. März 1925 be­schlossen hatte, die Abtretung lothringischer Archivalien an Frankreich zu genehmigen, wurden die entlehnten Archivalien endgültig abgetreten. Sie sind im Departementarchiv zu Nancy hinterlegt worden. 1 Hier muß auch darauf hingewiesen werden, daß Bruchteile des Handarchivs Kaiser Franz’ I. im Jahre 1865 in das Lothringische Hausarchiv eingeteilt worden sind. (Vgl. die Ausführungen Reinöhls, Handarchiv Kaiser Franz’ I. in diesem Band, S. 81 ff. und AB. 310 Nr. 7.) Diese Bestände dürften mit den jetzt in Schachtel 223 befindlichen unsignierten Akten über die finanziellen Verhältnisse Franz Stephans identisch sein.

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