Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Das Habsburg-Lothringische Familien Archiv von Fritz Von Reinöhl

30 Das habsburg-lothringische Familienarchiv. gleich benannten Bestand des Familienarchivs aufgegangen sind oder ob — was wahrscheinlich erscheint — einzelne Teile anderwärts, z. B. in die Familienakten, eingeteilt wurden, dies zu klären, muß der eingehende­ren Bearbeitung Vorbehalten werden. Der Bestand hat weiterhin Zuwächse aus anderen Archivkörpern des StA. erfahren. Es befinden sich in ihm Akten der übrigen obersten Hof ämter, der Reichshofkanzlei1 so­wie von Belgien eingelieferte Akten.2 Er war ursprünglich scheinbar in 27 Faszikeln aufgestellt und dürfte von Györy in 45 Kartons umgelagert worden sein. Ein in diesem Bestand befindliches Bündel von Akten, die den Westphälischen Frieden betreffen (1638—1649), hat Groß in die Frie­densakten der Staatskanzlei eingeteilt.3 Von Györy stammt ein summari­sches und, da stenographiert, recht mühselig zu benützendes Aufstellungs­verzeichnis.4 An der Auflösung dieses Bestandes und an der provenienz­gemäßen Wiedereinteilung seiner Teile wird von Kraus gearbeitet. Stammbaum. Im April 1895 schlug die ungarische Regierung dem Ministerium des k. u. k. Hauses und des Äußern vor, „zur Evidenthaltung der Thronfolge­ordnung“ einen authentischen Stammbaum des Herrscherhauses durch das StA. verfassen zu lassen; dieser sollte von Leopold I. an alle Mitglieder des Hauses und ihre gesamte Deszendenz, also auch jene der in das Ausland verheirateten weiblichen Mitglieder, umfassen, sollte bis Ende 1893 reichen und urkundlich belegt sein. Als Fortsetzung hiezu plante die ungarische Regierung die Anlage eines von ihr zu führenden, alle seit 1. Jan. 1894 geborenen Mitglieder des Herrscherhauses umfassenden Familienbuches.5 Das Ministerium kam diesem Wunsche entgegen und beauftragte am 22. Jan. 1896 das StA. mit der Anlage des Stammbaumes. Der Direktor des Archivs Arneth erhob in einem Vortrag vom 8. Februar gewichtige Bedenken gegen die Durchführbarkeit dieses Planes, indem er auf die un­geheure Schwierigkeit der Erstreckung des Stammbaumes auf die Deszen­denz der ins Ausland verheirateten Erzherzoginnen und auf das Aufsehen verwies, das die nur unter Mitwirkung der verschiedensten Regierungen mögliche Beschaffung der Standesdokumente hervorrufen würde; er schlug daher eine Beschränkung des Stammbaumes auf die Mitglieder des Herr­scherhauses vor. In einer am 16. April 1896 im Ministerium des Äußern stattgefundenen Sitzung von Delegierten dieses Ministeriums und der unga­rischen Regierung wurde Arneths Antrag angenommen; die ungarischen Delegierten gaben allerdings ihrer Ansicht Ausdruck, daß nach Fertigstel­lung dieses Stammbaumes auch jene der durch Heirat aus dem Kaiserhaus ausgeschiedenen Erzherzoginnen zu verfassen sein werden, da nach der Pragmatischen Sanktion die Möglichkeit der Berufung eines Gliedes dieser Deszendenzen zur Thronfolge bestünde. Die Konferenz beschloß, diese Frage erst nach Fertigstellung des Hauptstammbaumes besprechen zu 1 z. B. Karton 14. 2 z. B. in Karton 8—11. 3 Siehe I. Band S. 437. 4 AB. 291/292 f. 40—43. 5 Admin. Registratur F 1 Hausgesetze 18/1 (neu Fasz. 113).

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