Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

Staatsrat. 225 Trennung der Konferenz vom Staatsrat an, der keine ausübende Gewalt besitze, sondern der Rat des Monarchen sei. Beide Behörden wurden von neuem organisiert.1 Der Staatsrat, der aus Staats- und Konferenzministern und Staatsräten bestand, hatte nur jene Gegenstände zu beraten, welche Ihm der Kaiser hiezu überwies; er wurde in vier Sektionen für Gesetz­gebung und Gerechtigkeitspflege, allgemeine Verwaltung des Innern, Fi­nanzverwaltung und Verwaltung des Kriegswesens gegliedert. Für die auswärtigen Geschäfte wurde keine eigene Sektion gebildet; der Vorsteher der Staatskanzlei sollte aber immer zugleich Staats- und Konferenzminister sein und bei dieser Zentralstelle zwei Staatsräte angestellt sein. Mit 1. Oktober trat diese Neuordnung in Kraft, die im wesentlichen ungeän- dert bis zur Auflösung des Staatsrates in Geltung blieb, die wegen seiner Unvereinbarkeit mit der konstitutionellen Regierungsform am 4. April 1848 erfolgte. Der Staatsrat besaß natürlich auch seine eigene Kanzlei; um 1768 wurde eine eigene Registratur eingerichtet, die sich allmählich zu einem Archivdepot entwickelte, was noch besprochen werden wird. Da­neben hatten sich auch bei jenen Staatsratsreferenten, welche zugleich Kabinettsreferenten waren, Handregistraturen gebildet und zudem sich bei allen Referenten mehr oder weniger Handakten angehäuft. Nach der Auf­lösung des Staatsrates wurde sein Archiv mit kaiserlicher Entschließung vom 28. April 1848 als selbständiges Archiv mit dem Titel „Geheimes Kabinettsarchiv“ organisiert;1 2 die Frage seiner Unterstellung blieb vorläufig noch offen; scheinbar erst zu Beginn des Jahres 1849 wurde sie im Sinne einer Unterstellung unter den Ministerpräsidenten gelöst.3 Als am 13. April 1851 der Reichsrat errichtet wurde, wurde ihm das Archiv mit Beibehaltung seines Titels untergeordnet;4 der Präsident des Reichs­rates unterstellte es am 18. Dez. 1852 als reichsrätliches Hilfsamt der reichsrätlichen Kanzleidirektion.5 Am 27. Okt. 1859 wurde der Name des Archivs in „R e i c h s r a t h s - A r c h i v“ geändert. Bei der am 26. Febr. 1861 erfolgten Auflösung des Reichsrates und der am gleichen Tage er­folgten Aufstellung eines neuen Staatsrates ging das Archiv an diesen über und führte fortan die Bezeichnung „S t a a t s r a t s a r c h i v“.6 Als der Staatsrat am 12. Juni 1868 aufgelöst wurde, blieb das Archiv ebenso wie die Bibliothek des Staatsrates vorläufig bestehen.7 Am 11. Juli wurden beide Anstalten vom Ministerratspräsidium übernommen.8 Nachdem im Schoße des Ministerrats auftauchende Pläne, das Archiv aufzuteilen, sich glücklicherweise zerschlagen hatten, beantragte der Ministerrat im Hin­blick darauf, daß das Archiv das Gesamtreich betreffende Akten be­1 Über die Neuordnung der Konferenz siehe die Ausführungen über die * Staats­konferenz“ in diesem Band. 2 Kabinettsarchiv Kurrent-Billeten-Protokoll 1848 Nr. 617, 618. 3 Kutschera, Das k. k. geheime Cabinets-Archiv S. 5, OAKA., A. 4 Reichsgesetzblatt vom 18. April 1851 Stück XXIX, Nr. 92 § 13. 5 Reichsrat Präs. ZI. 244/1852. 0 Kabinettsarchiv MR. ZI. 723/1861; Staatsrat Präs. ZI. 32/1861. 7 Staatsrat Präs. ZI. 47/1868. * Staatsrat Präs. ZI. 52/1868 mit genauem Inventar. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 5. 15

Next

/
Oldalképek
Tartalom