Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
Nachlaß Erzherzog Rainer — Nachlaß Reichenstein. 215 diesen Rest, dessen Inhalt aus dem untenstehenden Verzeichnis ersichtlich ist, und legte zu dem ersten der Faszikel ein Stückverzeichnis, zum zweiten ein Übersichtsverzeichnis an.1 1903 wurde der Registratur der Kabinettskanzlei, wie das Kabinettsarchiv seit 1885 benannt wurde, auch noch der bisher in der Kabinettskanzlei aufbewahrte Faszikel mit den parmesani- schen Akten übergeben.2 1904 folgte die Kabinettskanzlei jene 4 Faszikel, 1908 den letztgenannten dem StA. aus. Die obgenannten Verzeichnisse Fischers lagen den Fasz. 1 und 2 bei, ebenso erlag im Karton 4 ein noch zu des Erzherzogs Zeiten angelegtes und später von Mayerhofer ergänztes, aber immer noch unvollständiges Stückverzeichnis. 1928 wurden die Fischerschen Verzeichnisse dem Nachlaß entnommen, durch möglichst ins einzelne gehende Verzeichnisse der Kartons 3—5, die Reinöhl verfaßte, ergänzt und als AB. 313 c aufgestellt. Verzeichnis. Verschiedene Ausarbeitungen des Erzherzogs Rainer und anderer, kaiserliche Handschreiben an ihn, Aufzeichnungen des Erzherzogs 1801 bis 1818, Berichte und Eingaben an ihn als Vizekönig des lombardo-venetiani- schen Königreiches 1815—1844, Fasz. 1; Gutachten des Erzherzogs über im Staatsrat behandelte Geschäftsstücke 1806/07, 1815—1817, Fasz. 2; Schriften betreffend Parma 1814—1817, Kart. 3; Verschiedene Aufsätze, Aufzeichnungen und Drucke von Gesetzen und Verordnungen 1763—1810, Kart. 4,. 5. Nachlaß Reichenstein. Franz Leonhard Müller Freiherr von Reichenstein, geb. 3. Okt. 1819, gest. Oberdöbling 28. Jan. 1880; siebenbürgischer Hofvizekanzler, 1865 in Disponibilität versetzt.3 Nach Reichensteins Tod wurde von dem Hofrat der ehemaligen sieben- bürgischen Hofkanzlei Drottlef Freiherrn von Friedenfels dem Direktor des Kabinettsarchivs Fischer ein von ihm hinterlassenes Bündel mit Aktenstücken aus den Jahren 1790/91 übergeben, welche das königliche Inauguraldiplom betrafen und von Fischer während seiner Dienstleistung in der Ministerratskanzlei 1864 für den siebenbürgischen Hofkanzler Franz Grafen Nädasdy aus dem Staatsratsarchiv ausgehoben worden waren. Fischer ließ sie wieder in die Staatsratsakten einlegen. Friedenfels übergab ferner dem Ministerpräsidenten Eduard Grafen Taaffe ein zweites, gleichfalls von Reichenstein hinterlassenes Aktenbündel, dessen Abgabe an die ungarische Regierung ihm wegen seines Inhaltes — es betraf die Ernennung der königlichen Regalisten für den siebenbürgischen Landtag und den Eintritt Siebenbürgens in den österreichischen Reichsrat — untunlich erschien.4 Von Fischer bewogen, wendete sich der Kabinetts direktor Adolf 1 Über dieses siehe weiter unten. 2 Aufschrift auf dem Aktenumschlag. 3 Wurzbach, Biogr. Lexikon Bd. 19, S. 347. 4 Bericht Fischers 18. Febr. 1880 Kabinettsarchiv Beilage zu 487 Korr. 1880. Auf Grund der Friedenfelsischen Begründung der Übergabe des einen Aktenbündels an Taaffe darf vermutet werden, daß auch der ungarischen Regierung von Friedenfels Akten aus Reichensteins Nachlaß ausgefolgt wurden.