Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

Kurrentbillete — Separatakten und Separatbillete der Kabinettskanzlei. 157 „Separat-Index“. Vom Jahre 1807 an wurden auch die in diesen Angelegenheiten ergangenen kaiserlichen Handschreiben in gesonderte Kopialbücher, „Geheime Billeten-Protokolle“, seit 1809 „S e p a r a t - B i 11 e- ten-Protokolle“ genannt, eingetragen; deren Indizierung erfolgte in den Separatindizes, in denen ihre Zahlen durch Unterstreichung kenntlich gemacht wurden. Diese Art der Protokollierung und Indizierung wurde bis 1918 beibehalten, nur in der Bezeichnung der Zahlen der Separatbillete trat insofern eine Änderung ein, als man gegen Ende der Fünfzigerjahre diesen ein B voraus- oder nachsetzte und später sie durch Voraussetzung eines B und Nachsetzung eines s kennzeichnete (z. B. B 38 s). Die Protokolle und Indizes sind bis zum Jahre 1918 lückenlos erhalten, die zugehörigen Akten sind erst ab 1848 überliefert.1 Unter Kaiser Franz I. (II.) und Ferdinand war die eigentliche Be­arbeitung aller Angelegenheiten der kaiserlichen Familie, des k. k. Hof­staates, der kaiserlichen Privatkasse, der k. k. Fonds und Fondsherr­schaften eigenen Kabinettsreferenten übertragen. Nach der Versetzung des letzten dieser Referenten, des Staatsrates Johann Baptist Freiherrn von Pilgram, in den Ruhestand hatte durch einige Zeit der Direktor der Ministerratskanzlei Freiherr von Ransonnet diese Akten bearbeitet. Noch 1848 aber übertrug Kaiser Franz Joseph das Referat dem Ministerpräsi­denten Felix Fürsten Schwarzenberg, der sich hiezu der Ministerratskanzlei bediente. Von ihr wurden diese Geschäfte zunächst in gleicher Weise behandelt wie die übrigen Akten. Vom 1. Jan. 1849 an wurden sie aber gesondert protokolliert und indiziert und für sich verwahrt.1 2 Nach Schwarzenbergs Tod (5. April 1852) beauftragte der Kaiser mit der Führung des Referats den Generaladjutanten Karl Ludwig Grafen Grünne, dem auch die Akten samt den zugehörigen Geschäftsbüchern übergeben wurden.3 Am 20. April 1854 übertrug der Kaiser den Vortrag in allen Angelegenheiten der Familien- und Fondsgüter dem Oberstkämmerer Karl Grafen Lanckoronski und beauftragte die Kabinettskanzlei mit der Bearbei­tung der Vorträge aller Obersthofämter, er beließ Grünne nur den Vor­trag über Angelegenheiten der Privatkasse und einzelne Gegenstände des Oberstallmeisteramtes.4 Die in der Ministerratskanzlei hierüber entstan­denen Akten wurden am 14. Jan. 1853 der Militärzentralkanzlei über­geben.5 Ihr weiteres Schicksal bis zu der Zeit, da sie an die Kabinetts­kanzlei gelangten, ist nicht aufzuhellen. Ebensowenig jenes der bei Grünne entstandenen Akten, die gleichfalls endlich ihren Weg in die Kabinetts­kanzlei fanden.6 * Die Akten bilden heute die ersten Faszikel der Separat­1 Analog den Kurrent-Reise-Billeten-Protokollen wurden unter Kaiser Franz auch Separat-Reise-Billeten-Protokolle geführt, deren Nummern in den Separatindizes doppelt unterstrichen wurden. * Siehe S. 152. 3 Vereinzelte Stücke wurden jedoch noch bis September 1852 von der Minister­konferenzkanzlei behandelt. 4 B 51s 1854; vgl. auch die Ausführungen „Generaladjutantur, Gendarmeriedeparte­ment“ in diesem Band. 8 M. C. Z. 3799/1852. 6 Vgl. hiezu die Ausführungen „Generaladjutantur, Gendarmeriedepartement“ in diesem Band. Die in der Kanzlei Grünnes entstandenen Akten, welche zum Teil bei den Separatakten unter den zugehörigen Nummern hinterlegt wurden, sind an den roten, rechts oben vermerkten Zahlen zu erkennen, zudem tragen sie die Signatur „G. D. I.“.

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