Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Das Habsburg-Lothringische Familien Archiv von Fritz Von Reinöhl

Familienurkunden. 11 daß mit diesem Sonderrepertorium der AB. 295/1 gemeint ist.1 Dieser besteht aus einem Index zu den Familienurkunden und zwei systemati­schen, in zwölf Rubriken eingeteilten Übersichten; die einzelnen Urkunden sind nach ihrem Datum zitiert. Diese Zitate verweisen offenbar auf die Hauptrepertorien AB. 374 e und 375. Eine neuerliche Teilaufnahme der Familienurkunden fand 1830 über Anordnung Kaiser Franz’ I., offenbar im Zusammenhang mit Beratungen über die Nachfolgefrage,1 2 statt. Unter der Leitung des damaligen Staats­ratssekretärs Vinzenz Pittrich wurden 255 zu diesem besonderen Zwecke ausgewählte Familienurkunden rechtskonstitutiven Inhalts von einem sonst im StA. nicht vertretenen Schreiber, wahrscheinlich einem Beamten des Staatsrates, abgeschrieben und von Pittrich beglaubigt.3 Dieser Schreiber fertigte hiezu einen Index, der mit dem AB. 295/2 wesensgleich ist.4 5 Die Familienurkunden lagen weiterhin in den allgemeinen chronologi­schen Reihen der Urkunden. Dies geht aus einem Bericht Erbs aus dem Jahre 1858 hervor, in welchem er in ebenso gehässiger wie von Unkenntnis zeugender Weise den Zustand des Familienarchivs schildert, den er bei Antritt seiner Direktion 1849 antraf, als er sich anschickte, sich bestimmt von seinen „persönlichen Gefühlen und Überzeugungen“ und durch einen ihm „Allerhöchsten Orts Selbst ertheilten Befehl“ über das Familienarchiv zu unterrichten. Er fand „die Pergamente und Papiere über die delicate- sten Familienverhältnisse des Kaiserhauses vermengt mit den unbedeutend­sten Lappalien“,6 also wohl noch in der alten Lagerung. Er verfügte nun im Zuge der Bildung eines eigenen Familienarchivs (oben S. 5 f.) auch die Zusammenstellung einer Abteilung Familienurkunden durch Ausscheidung aller irgendwie das regierende Haus betreffenden Urkunden aus den vor­handenen Urkundenabteilungen. Diese Arbeit führte ebenso wie für die anderen Abteilungen des Familienarchivs Meiller durch, indem er die Aus­scheidung auch in den betreffenden Repertorien vermerkte. Die neu ein­gehenden Familienurkunden wurden von da ab fortlaufend in diese Abtei­lung eingereiht. 1858, in welchem Jahre diese Arbeit zu einem vorläufigen Abschluß gelangte, umfaßte die Abteilung 1500 Urkunden. Die neu ausge­fertigten und dem StA. überwiesenen Familienurkunden wurden nun nicht mehr in die allgemeinen Urkundenreihen, sondern in diese Abteilung eingeteilt. Für diese Zuwächse gilt das in Band I S. 49* und 50* Gesagte. 1 Danach wäre auch die Ausführung des ersten Bandes S. 217 zu AB. 295/1 richtig­zustellen. AB. 295/1 ist nicht erst 1830—1838 verfaßt, sondern höchstwahrscheinlich in der Zeit von 1815—1820 jedenfalls begonnen worden. Dafür spricht auch, daß der starke Band fast durchwegs von der Hand Knechtls geschrieben ist, der in seinen letzten Lebens­jahren kaum mehr die Arbeitsenergie für derart umfassende Inventarisierungen aufbrachte. Nur einzelne Nachträge sind von Rosner, der auch mit seiner für seine ersten Dienst­jahre charakteristischen Handschrift vertreten ist, Reinhart, Firnhaber und Wocher. 2 Heinrich Ritter von Srbik, Metternich I 552. 3 Vgl. die folgenden Ausführungen: Familienurkunden, Abschriften. 4 Hiernach wären auch die Ausführungen im ersten Band S. 217 zu ergänzen. 5 Tatsächlich scheint man diese Urkunden nicht immer mit der nötigen Sorgfalt behandelt zu haben. So fand sich 1811 ein Vertrag zwischen Kaiser Rudolf II. und Erz­herzog Matthias im Nachlaß des Freiherrn von Prandau, der ein eifriger Archivbenützer gewesen war. Über das zeitweise, allerdings nicht vom StA. verschuldete Abhanden­kommen wichtiger Familienurkunden vgl. I S. 50*.

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