Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Einleitung

Fünfter Abschnitt. § 6. 193* würden bey umsichtiger Leitung ausser jenen Werken1 noch viele andere nur mühsam und schwer zu gewinnende wichtige Beyträge zur Geschichte des durchlauchtigsten Erzhauses und mächtigen Kaiserreichs zu Tage ge­fördert werden, Werke, welche sonst gar nicht oder mit ungeheuren Kosten und nie gleichartig durchgeführt durch die historische Klasse einer Akademie zu Stande kommen. Solche junge Leute würden gewiß, wenn ihnen eine angemessene sorgenfreye und ehrende Zukunft eröfnet würde, mit ihrer ganzen jugendlichen Kraft und Ausdauer die ihnen zugewiesenen Vorarbeiten, welche nicht selten Männer, deren Ruf schon begründet ist, durch ihre Trockenheit abschrecken, vollenden. ... Ein solches historisches Institut als Nebenbestimmung oder Zweig des geheimen Hausarchivs würde nicht nur zur Aufhellung der dunkelsten Theile desselben [des StA.] und daher zur größeren Evidenzhaltung vieles beytragen, auch größere dem Zeitbedürfnisse gemäße historische Arbeiten der geheimen Staatskanzley unterlegen können; es würde überhaupt zu großen Erwartungen für die Vaterländische Geschichte berechtigen----“ W enn auch solche Gemeinschaftsarbeiten damals nicht zustande kamen, die Erklärung des StA. zu einer wissenschaftlichen Anstalt 1840 (oben S. 124*) und die Einführung besonderer Vorschriften über die An­stellungserfordernisse 1841 (oben S. 86*) wirkten doch ungemein förderlich auf die Hebung des wissenschaftlichen Geistes und die Gewinnung junger, zu wissenschaftlicher Arbeit bereiter Arbeitskräfte (Baumgartners seit Ende 1840, unten S. 11, Gévays und Firnhabers seit Januar 1841, unten S. 41 und 36, Meillers seit Ende 1841, unten S. 88, und Fiedlers seit Ende 1844, unten S. 33).2 Damit setzte eine Ära wissenschaftlicher Tätigkeit ein, die seither nie mehr ganz unterbrochen wurde, obwohl Gévay, der Fähigsten einer, vorzeitig durch den Tod hinweggerafft wurde und Chmel, der geistige Führer, eine Enttäuschung um die andere erlitt. Seine Pläne amtlicher, in gemeinsamer Arbeit durchzuführender Veröffentlichungen3 erfuhren im Jahre 1843 eine fast unverhüllte Zurückweisung. Die Er­nennungen Hügels 1846 und Erbs 1849 zu Direktoren scheinen ihm auch den Mut und die Möglichkeit zur Organisierung gemeinsamer wissenschaft­licher Arbeiten genommen zu haben. Hatte die Staatskanzlei unter Metter­nich sich noch 1846 zu einer allerdings ziemlich allgemein gehaltenen Bil­ligung wissenschaftlich-schriftstellerischer Arbeiten bereit gefunden,4 so äußerte das neue Min. d. Äuß. seit 1848 zunächst unverhohlene Ablehnung.5 1 Den eben genannten. 2 Über die wissenschaftliche Laufbahn dieser Männer und Kubitscheks siehe die oben zitierten Biographien. 3 Sie sind bei Mühlbaeher a. a. 0. S. 307, 310, 313, 320—326 ausführlich wieder­gegeben, so daß hier von einer näheren Behandlung abgesehen werden kann. Vgl. auch oben S. 192* Anm. 4. 1 Chmel wird im Erlaß vom 9. Jan. 1846, in welchem ihm die Ernennung Hügels mitgeteilt wurde, aufgefordert, auch weiterhin die „reichen Schätze“ „für den Allerhöchsten Dienst und die Wissenschaft ans Licht zu ziehen“. 5 In einem von Wilhelm von Pflügl verfaßten, vom Freiherrn von Werner Unter­zeichneten Erlaß vom 10. April 1849 wird die wissenschaftliche Betätigung als ein „der eigentlichen und Hauptbestimmung des kais. Haus-, Hof- und Staatsarchivs entfernterer Zweck“ bezeichnet. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Ed. 4. m

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