Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Staatskanzlei (Ministerium des Äussern) von Josef Karl Mayr
Allgemeiner Überblick. Die Geschichte der 1742 durch Verselbständigung des Haus-, Hof- und Staatsdepartements der österreichischen Hofkanzlei entstandenen Hof- und Staatskanzlei ist erst für das Zeitalter des Fürsten Metternich geschrieben.1 Ihre Anfänge und die erste Hälfte ihrer Geschichte liegen noch vielfach im Dunkeln.1 2 Ebenso verhält es sich mit der Registratur der Staatskanzlei. Die Akten, die die Staatskanzlei zu Beginn der Vierzigerjahre des 18. Jahrhunderts von dem vorerwähnten Hofkanzleidepartement zugleich mit dessen Aufgabenkreis übernahm, zerfielen in eine politische und in eine administrative Gruppe, erstere später als Geheime österreichische Staatsregistratur (oben S. 397) bezeichnet. An diese älteren Bestände wurden die Akten der Staatskanzlei unmittelbar angeschlossen, und zwar zunächst noch in jener alten Zweiteilung. Erst in den Sechzigerjahren hat der Staatskanzler Fürst Wenzel Kaunitz eine Zusammenlegung beider Gruppen verfügt. Die Neueinrichtung, die damit verbunden war,3 betraf neben der laufenden (neuen) Registratur auch die von der Hofkanzlei übernommenen „älteren Kanzleibriefschaften“. „Auf alle einlaufenden Schriften (der ersteren Art war) der Inhalt kurz zu setzen, solche (waren) zu registrieren, in den Protocollis vorzumerken und in der besten Ordnung zu erhalten.“ Bezüglich der letzteren, die sich „in der größten Confusion“ befanden, war die schon begonnene ordentliche Registrierung eifrig fortzusetzen. In der neuen Registratur war schon damals Franz Anton Kesaer tätig, dessen Registratordienste viele Jahrzehnte lang dauerten und noch ins 19. Jahrhundert hineinreichten. In die Bearbeitung jener so unbefriedigenden „älteren Kanzleibriefschaften“ teilten sich um 1780 die Staatskanzleihofräte Franz Ferdinand Schrötter, der bekannte österreichische Rechtsgelehrte, und Andreas Krufft. Schrötter widmete sich der vorwiegend politischen Geheimen österreichischen Staatsregistratur, während Krufft die administrativen Akten bearbeitete. Die Kanzleibehelfe, die dieser teils selbst angelegt hat, teils hat anlegen lassen (AB. 180—182), betreffen die Aktengruppen Bayern, Dänemark, Großbritannien, Portugal, Preußen und Schweden sowie die Reichsakten der Staatskanzlei. Solange Fürst Kaunitz der Staatskanzlei Vorstand, blieb es bei der von ihm eingeführten gemeinsamen Registratur der politischen und 1 J. K. Mayr, Geschichte der österr. Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (Inventare österr. staatlicher Archive V/2, 1935). 2 Einige wenige Aktenstücke und Daten der Jahre 1753—1779 bei H. Kretschmayr, Die österr. Zentralverwaltung II/2, n. 76 und II/3, n. 87. 3 20. Okt. 1766 Nachricht, worin die neue Einrichtung bei der Staatskanzlei eigentlich bestehe (StK., Vorträge 148); 12. Nov. 1770 Kanzleiinstruktion (1. c. 159); 23. Jan. 1776 (1. c. 180). Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 4. 26