Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
Mainzer Erzkanzlerarchiv. 379 durch, den nach Aschaffenburg entsandten Archivdirektor Vogt in wenigen Tagen oberflächlich durchmustern und für einen späteren Zeitpunkt zum Abtransport vorbereiten zu lassen und diesen durch einen entsprechenden Vorbehalt bei der Übergabe sicherzustellen. Vogts Aufgabe war vor allein die Trennung des Reichs- und kurerzkanzlerischen Archivs von anderen Archivalien, um so seinerzeit das erstere rasch fortschaffen zu können. Hügel ließ daher, als er am 26. Juni 1814 Aschaffenburg an den bayrischen Kommissär Feldmarschall Fürst Karl Ph. Wrede übergab, die Archivalien in ein Zimmer zusammenstellen und Vorhängschlösser an den Türen anbringen, deren Schlüssel er zu sich nahm und die er mit seinem eigenen Siegel verschloß. Nach einer bei diesem Anlaß vor der Versiegelung niedergeschriebenen Aufzeichnung war das Archiv in einem neben der Konditorei befindlichen Zimmer des Schlosses untergebracht. Der sechsfenstrige Kaum war nicht gewölbt und hatte eine hölzerne Decke. Ein Teil der Archivalien, mit deren Ordnung der geheime Registrator Krämer beschäftigt gewesen war, lag offen auf Tischen und Kasten umher. Das Archivzimmer wurde also versiegelt und in das Übergabsprotokoll, das Wrede und Hügel am 26. Juni 1814 über die Übergabe von Aschaffenburg Unterzeichneten,1 folgende Bestimmung aufgenommen: „Die landesherrlichen Schlösser werden in dem Zustande, in dem sie sich befinden, übergeben, mit Vorbehalte desjenigen, was als Privateigenthum dem vormaligen Herrn Großherzoge angehörte, mit Vorbehalte der Ansprüche, welche an den Sammlungen der Kupferstiche und an der Bibliothek nach den vorliegenden testamentarischen und anderen Anordnungen von dem ehemaligen mainzischen Kurstaate gemacht werden können, und mit Ausnahme des in Aschaffenburg befindlichen Reichs- und Erzkanzlerischen Archivs, dessen ungehinderter Abführung nach Frankfurt in das Gebäude des Generalgouvernements nach vordersamer Ausscheidung dessen, was zu dem Fürstenthum Aschaffenburg privative zugehören, durch eine gemeinschaftliche Kommission wird bestimmt werden. Bis zu dieser Ausscheidung und Abführung werden S. Majestät der König das bisherige Lokale und die von dem Uebergabskommissär zu versiegelnden Gewölbe ohne Störung einräumen und sehen der Bestimmung der hohen verbündeten Mächte vertrauensvoll entgegen.“ Bei der Reinschrift dieses Protokolls, bzw. bei der Schlußredaktion desselben muß nun ein Fehler unterlaufen sein. Außer dem Original, dem der obenzitierte Artikel wörtlich entnommen wurde, ist uns nämlich auch das mit dem eigenhändigen „Expediatur“ Hügels und des bayrischen Zivilkommissärs Johann Adam von Aretin versehene Konzept des Protokolls erhalten.1 2 Aus diesem ersehen wir nun, daß der Text über das Reichsarchiv ursprünglich folgenden Wortlaut hatte: „.. .mit Ausnahme des in Aschaffenburg befindlichen Reichs- und Erzkanzlerischen Archivs, dessen ungehinderter Abführung nach Frankfurt in das Gebäude 1 Original Wien Staatsarchiv, StK. Interiora Archiv Fasz. 14b. Druck: Martens, Recueil général, Nouveaux suppléments, Bd. 1, S. 331, und Neumann, Recueil des traites et conventions conclus par l’Autriche, Bd. 2, S. 485. 2 Archiv Fasz. 14b als Beilage zum Konzept des Berichts Hügels an die Staatskanzlei vom 28. Juni 1814.