Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

Mainzer Erzkanzlerarchiv. 377 (AB. 141). Die Übergabe sollte mit der nötigen Vorsicht erfolgen und vor­läufig die bisherige Ordnung nicht geändert werden, damit während der Neueinrichtung des Reichsarchivs keine Unordnung in dessen Beständen entstehe. Die Übergabe dauerte im Dezember 1782 noch fort und scheint sich länger hingezogen zu haben; die das Reichspostwesen betreffenden Akten wurden sogar erst 1790 abgeliefert. Über die Übergabe sind Ver­zeichnisse vorhanden, die heute den AB. 141 bilden. Für die Aktenaus­scheidung dürfte der Grundsatz gegolten haben, daß alles, was die innere Regierung der kurfürstlichen Territorien betraf, im Landesarchiv zurück­behalten wurde, alles, was aus der Stellung des Kurfürsten als Erzkanzler sowie als kreisausschreibender Fürst des kurrheinischen Kreises hervor­gegangen war, ins Reichsarchiv kam. Die Übergabsverzeichnisse ermög­lichen einen recht guten Überblick über den damaligen Bestand des Reichs­archivs und lassen auch einen Vergleich mit dem heutigen anstellen, der erfreulicherweise zeigt, daß wesentliche Verluste seither nicht zu beklagen sind. Insbesondere sind die Reichsurkunden noch alle vorhanden, wie sie von Lammerz 1753 aufgenommen und 1782 übergeben worden sind. Als Hauptabteilungen des Reichs archivs erscheinen im Reperto­rium von 1782 folgende: Wahltagsakten, Sukzessions- und Vikariatsakten, Kurvereinsakten, Akten kurfürstlicher Kollegialtage, Reichsdeputations­tagsakten, Einigungs-, Bundes- und Allianzakten, Friedensakten, Akten das Reichskriegswesen betreffend, Reichstagsakten, Reichskammergerichts­akten, Münzakten, Zollakten, Reichspostakten, Ober- und kurrheinische Kreisakten, Assoziationsakten, fränkische und sächsische Kreisakten. Im allgemeinen wird man nach dem Eindruck dieses Verzeichnisses Kaiser durchaus beipflichten können, daß das Reichsarchiv bis dahin kaum größere Verluste erlitten hatte. Einzelne Lücken mögen darauf zurückzuführen sein, daß manche Archivalien verschleppt wurden, besonders wenn die Kurfürsten auswärts residierten oder auch andere Diözesen verwalteten. Dafür spricht auch Rosenthals 1778 ausgesprochene Behauptung, daß der kurmainzische Hofkanzler Joh. Werner von Vorster das Original des Kon­kordats nationis Germanicae vom 17. Febr. 1448 nebst anderen wichtigen Reichsurkunden „vor einigen Jahren“ in Aschaffenburg in einem „ver­borgenen Winkel“ entdeckt habe. Die Jahre nach 1782 zeigen, soweit die spärlich erhaltenen Akten ein Urteil zulassen, dank der Tätigkeit des Registrators Johann Bapt. Kissel1 ein reges Leben im Archiv, das auch bereits für wissenschaftliche Zwecke benützt wurde, und es schienen alle Voraussetzungen für eine gedeihliche Fortentwicklung gegeben. Da brach­ten die im Gefolge der französischen Revolution eingetretenen kriegerischen Ereignisse das Archiv in die größte Gefahr. Im Herbst 1792 wurden beide Mainzer Archive vor den Franzosen auf dem Wasserweg nach Bonn ge­flüchtet. Es war nicht das erstemal, daß die Mainzer Archive vor dem Feinde geborgen werden mußten. Schon während des Dreißigjährigen Krieges hatte sie der Kurfürst Anselm Kasimir nach Köln flüchten müssen und 1644 und 1688 waren sie vor den Franzosen teils nach Erfurt, teils Vgl. über ihn Demeter a. a. 0. S. 31 ff.

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