Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

296 Reichsarchive. genaue Untersuchung der einzelnen Bände würde zweifellos zeigen, daß hier verschiedenartiges Material vereinigt ist. Überdies befinden sich hier auch Protokolle des geheimen Rates eingeteilt. Die letztgenann­ten Protokolle gehörten ursprünglich zum größten Teile nicht zur Regi­stratur des Reichshofrates, sie waren vielmehr bei der Registratura publi­corum der Reichshofkanzlei. Mit ihr gelangten sie nach Paris, denn sie erscheinen auch im Verzeichnis der 1815/16 aus Frankreich (oben S. 281) zurückgeschafften Archivalien. Einzelne befanden sich, wohl infolge der gleichzeitigen Betätigung der Sekretäre der Reichskanzlei im Reichshofrat und im geheimen Rat, schon früher bei den Resolutionsprotokollen, die Mehrzahl aber wurde erst vor einigen Jahrzehnten aus der Abteilung der Vorträge (Kanzlei- und Konferenzvota) hierher übertragen, jedoch nur insoweit es sich um gebundene Protokolle handelte (vgl. AB. 223). Als Behelf besteht für die Reichshofratsprotokolle ein von G. Winter an­gelegtes Verzeichnis (AB. 31/1), das jedoch für die Resolutionsprotokolle nur bis 1710, für die Exhibitenprotokolle nur bis zum Ende des 16. Jahr­hunderts reicht, die übrigen Protokolle sind darin überhaupt nicht ver­zeichnet. Inhaltsverzeichnis: A. Protocolla rerum resolutarum 1544—1805: a) saec. XVI, Bd. 1—82; b) saec. XVII, Bd. 1—310; c) saec. XVIII, Bd. 1—240; d) saec. XIX, Bd. 1—12. — B. Protocolla rerum exhibitarum 1588—1806: a) saec. XVI, Bd. 1—11; b) saec. XVII, Bd. 1—80; c) saec. XVIII, Bd. 1—99; d) saec. XIX, Bd. 1—7. — C. Kleinere Protokolle: a) Pro­tocolla referentium 1689—1806, Bd. I-—XIV; b) Protocolla rerum insinua­tarum 1683—1806, Bd. 1—11; c) Präsentenliste 1792—1806 und Interims­protokoll April—Juni 1797, 1 Bd.; d) Repertorium über die seit 1774 ein­gereichten neuen Causen, 1 Bd.; e) Protocolla particularia A—Z, Bd. 1—19; f) Rapularia (1548) 1618—1806, 62 Faszikel. Badische Akten. Als Badische Akten werden die aus den Judizialakten und den Con­firmationes privilegiorum ausgehobenen Akten bezeichnet, die zur Aus­lieferung an das Großherzogtum Baden bestimmt waren, schließlich aber hier verblieben sind und heute noch einen gesonderten Bestand bilden. Schon 1837 hatte die Wiener badische Gesandtschaft die Ausfolgung der Baden interessierenden Akten des Reichshofratsarchivs eingeleitet.1 Sie erhielt auch 1839 und 1840 eine größere Anzahl von Faszikeln mit Reichs­lehensakten durch die reichshofrätliche Aktenkommission ausgefolgt und 1841 wurden von der mittlerweile an die Stelle der Aktenkommission ge­tretenen Hof- und Staatskanzlei noch mehrere weitere von Baden angespro­chene Faszikel, deren Auslieferung zunächst zweifelhaft gewesen war, über­geben. Hingegen stieß die Ausfolgung der Judizial- und Gratialakten auf Schwierigkeiten. Die Staatskanzlei hatte bereits 1841 den Legationsrat Anton Baron Kalkhoff beauftragt, einen Bericht über die von Baden an­1 Vgl. hierüber sowie für das Folgende das in StK. Archiv Fasz. 18 erliegende Akten­material.

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