Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

294 Reichsarchive. dene, als Miscellanea bezeichnete Abteilungen mit zusammen 299 Faszikel (Aktenbündeln) bestanden. Er machte sich zunächst an die Durcharbeitung der stärksten derselben, die die Nr. 69 trug und 194 Faszikel zählte. Er schied aus denselben alle Akten aus der Zeit vor dem 12. Jan. 1519 (dem Todestage Maximilians I.), sämtliche Korrespondenzen an und von Landes­fürsten Österreichs, die entweder in das Gebiet der Politik oder des Familienverkehrs einschlagen, und alle auf die Kronländer des österrei­chischen Kaiserstaates bezüglichen Stücke aus. Auf diese Weise wurden gegen 1100 Stück aus der Zeit vor 1519 gewonnen, die in die Abteilungen der Fridericiana und Maximiliana des Archivs kamen, zirka 5000 Briefe von und an Landesfürsten Österreichs, die wohl größtenteils in die Natio- nalia der Reichshofkanzlei und in die Familienkorrespondenz des soge­nannten Familienarchivs eingeteilt wurden und schließlich 350, bzw. 100 Aktenstücke für die Abteilungen Ungarn und Böhmen und insgesamt 11 Faszikel, die den einzelnen Unterabteilungen der Österreichischen Akten zugewiesen wurden. Ein Faszikel mit Hofsachen betreffenden Akten dürfte wohl auch im sogenannten Familienarchiv (in dessen Miscellanea) auf­gegangen sein. Eine Anzahl von Handschriften wurde der Handschriften­abteilung einverleibt.1 Die auf Vereinigung der Unterabteilungen und Ver­ringerung der Zahl derselben abzielenden Vorschläge sahen u. a. auch die Vernichtung von drei derartigen Unterabteilungen mit 81 Faszikeln, worunter sich Akten des Taxamtes und die Rapularien (Auszüge aus den Originalprotokollen des Reichshofrates) befanden, vor, doch ist sie glück­licherweise nicht zur Ausführung gelangt. Mehrere Abteilungen, darunter die Gratulations- und Notifikationsschreiben, Kondolenzen usw. an den Kaiser samt den Antwortkonzepten, gelangten in die Familienkorrespon­denz B des Familienarchivs. Die auf die Verschmelzung der Abteilungen gerichteten Vorschläge Meillers, die teilweise dort anknüpfen wollten, wo der Registrator Nikolaus Wolf bei seinen Arbeiten zur Vereinigung der verschiedenen Serien der Judizialakten des Reichshofrates ein halbes Jahr­hundert vorher aufgehört hatte,1 2 gelangten nie zur Durchführung und so bestehen die meisten der damaligen Unterabteilungen noch heute fort. Auch unter der Verwaltung der Reichshofratsregistratur durch das StA. hörten leider zunächst die Auslieferungen nicht auf. Noch 1850 erhielt das Adelsarchiv des Ministeriums des Innern die Reichstaxbücher in 723 Bän­den ausgefolgt und 1851 folgte eine Anzahl weiterer Adelsakten. Aller­dings hat Franz Erb, der damalige Direktor des StA., bald darauf, Ende des Jahres 1853, in einem Bericht an das Ministerium des Äußern der Hoffnung Ausdruck verliehen, daß sich dasselbe zur Rückforderung der Reichsadelsakten bewogen fühlen werde und diesen Standpunkt mit der durchaus berechtigten Forderung nach der Ortseinheit der Reichsarchi­valien vertreten.3 Das Ministerium konnte sich jedoch im Hinblick auf die seinerzeit erflossene kaiserliche Entschließung über die Adelsakten nicht entschließen, im Sinne Erbs vorzugehen, doch hat es wenigstens die 1 Vgl. den Abschnitt Handschriften in Bd. III. 3 Vgl. darüber Groß a. a. O. 304 und unten S. 300. 3 Bericht vom 29. Dez. 1853 in StK. Archiv Fasz. 7.

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