Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

Reichshofrat. 287 gebäude die Judizialakten der deutschen und lateinischen Expedition, die Vota und Relationen, die Lehens- und Gratialakten der lateinischen Ex­pedition, die Lehensakten der deutschen Expedition, die Standeserhöhungs­akten, die Confirmationes privilegiorum, die Privilegia de non appellando, die Erectiones academiarum, die Akten von Gerichten erster Instanz, die Reichshofratsprotokolle (sowohl Resolutions- wie Exhibitenprotokolle), die Reichsregisterbücher von der Zeit Kaiser Friedrichs III. bis zum Jahre 1806, die kleineren Privilegien (Arzt- und Arznei-, Fabriks-, Handlungs­und Schiffahrtsprivilegien, Moratoria, Tutoria et Curatoria, Legitimationes nativitatis et ad honorem, Privilegia impressoria, kais. Rats- und geheime Ratsdekrete, Notariat-US, Palatinatus), ferner die Akten über Bücher-, Münz-, Zoll- und Postwesen im Reich, die Denunciationes revisionum interpositae a sententiis camerae imperialis, die Supplicationes, weiters die Akten über Verfassung, Immunitäten und Interna des Reichshof rates, die Taxamtsakten und die Taxbücher, die Akten der Reichskanzleijustiz­kommission, die Kanzleivorträge über Standeserhöhungen, Thronbelehnun­gen und Reichslehensanwartschaften, die Untersuchungskommissionsakten über verschiedene Reichslehen, ferner einige Faszikel mit Akten über kaiserliche Krönungen, über die Erb- und Hofämter, das Reichspfennig­meisteramt, die kaiserliche Pienipotenz in Italien, dazu kam noch eine große Anzahl von Faszikeln unter dem Namen Miscellanea. Alle diese Abteilungen, deren Inhalt nach den Worten Wolfs „in Paris durch sach- unkundige Franzosen so grenzenlos, man möchte fast sagen, boshaft und muthwillig verwirret worden war“, wurden neu aufgestellt und zum größten Teil auch einer Revision und Neubearbeitung an der Hand der vorhandenen Registraturbücher unterzogen.1 Die drei folgenden Jahr­zehnte brachten nun die umfangreichsten Extraditionen von Reichs- hofratsakten, die ganz großen Auslieferungen erfolgten eigentlich erst nach der 1840 vollzogenen Auflösung der Kommission. Es würde zu weit führen, hier auf diese Verluste im einzelnen einzugehen, es erübrigt sich dies auch deshalb, weil die Amtsbücher der Kommission, vor allem das Extraditionsprotokoll (AB. 56), darüber jederzeit genau Auskunft geben und weil auch in den Repertorien zumeist entsprechende Vermerke an­gebracht sind. Sie erstreckten sich gleichermaßen auf die Judizialakten wie auf die Lehensregistratur und die Confirmationes privilegiorum. Es erübrigt sich zu betonen, daß sie im schärfsten Widerspruch zum Pro­venienzprinzip stehen. Manche der größeren deutschen Staaten, wie Bayern, Braunschweig, später auch Hessen-Darmstadt, ferner auch die Hansestädte erhielten auf diese Art sehr bedeutende Aktenbestände aus­gefolgt. Die Auslieferung an das Großherzogtum Baden, für das ebenfalls bereits eine fast zweihundert Faszikel umfassende Masse bereitgestellt war, unterblieb schließlich.1 2 Von außerdeutschen Staaten erhielt auch Belgien, dessen Territorium ja großenteils alter Reichsboden war, nam­hafte Bestände. Auf der Grundlage des Patents von 1807 und des Hand­schreibens vom 20. Mai desselben Jahres galt als Richtschnur für die 1 Bericht Wolfs vom 7. Jan. 1820, ebenda, 1820, Nr. 1. 2 Vgl. hierüber die Ausführungen bei der Abteilung Badische Akten, S. 296.

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