Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Einleitung

Erster Abschnitt. § 1. 13* Archivbestände aus den verschiedenen Aufbewahrungsorten, ihre Zusam­menlegung in zwei große Archive in Wien (als dem Hauptsitz) und Inns­bruck1 und ihre Ordnung und Repertorisierung in den Jahren 1527 bis 1547 durchführte. Das Wiener Archiv, das Wiener Schatzgewölbe, wie es nach dem Auf­bewahrungsort in der Wiener Burg, in der Nähe des Hausschatzes, der Kleinodien, genannt wird,1 2 war somit kein einheitlicher Archivkörper. Schon vor der Vereinigung durch Putsch sind in den einzelnen Aufbewah­rungsorten zu den aus dem Geschäftsgang der einzelnen habsburgischen Linien erwachsenen Archivkörpern (Registraturen) auch noch Registraturen anderer Persönlichkeiten und Dynastengeschlechter gelangt, deren Besitz und Herrschaftsrechte durch Erbgang oder auf andere Art von den habs­burgischen Linien übernommen worden waren.3 Putsch selbst zog noch andere Registraturen, so die der Wallseer und der Görzer Grafen ein.4 Diese Archivkörper teilten jedoch in den folgenden Jahrhunderten die Schicksale des Grundbestandes und verwuchsen durch gemeinsame Schicksale, Ord­nung und Repertorisierung zu einer archivalischen Einheit, dem Archiv der Herzoge von Österreich, dessen Gefüge in dem für seine Zeit meisterhaften Repertorium des Wilhelm Putsch aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts seinen Ausdruck und seine Festlegung für die kommenden Jahrhunderte fand.5 Es wäre eine durchaus mißverständliche Auslegung des archivalischen Herkunftgrundsatzes, wollte man den Versuch machen, dieses Archiv in seine Urzellen zu zerlegen, ein Versuch, der niemals vollständig gelingen könnte, da bei vielen Urkunden die Urprovenienz, wenn man so sagen will, gar nicht mehr feststellbar ist. Tatsächlich blieb das Archiv der Herzoge von Öster­reich in dem ihm von Putsch gegebenen Gefüge bis zum Jahre 1749 er­halten. Dieses Gefüge überdauerte sogar die infolge der Länderteilung von 1564, 17 Jahre nach der Vollendung der Neuordnung durch Putsch, durch­geführte Teilung zwischen den Söhnen Kaiser Ferdinands I. Kaiser Maxi­milian II., Erzherzog Karl von der innerösterreichischen, und Erzherzog Ferdinand von der tirolischen Linie. Ein großer Bestand wurde für den Gebrauch der innerösterreichischen Linie ausgeschieden und 1565 nach Graz6 gebracht, ein kleinerer Teil kam nach Innsbruck.7 Die Teile erstarr­ten in der von Putsch gegebenen Anordnung. Das Archiv der Herzoge von Österreich erlebte keine organische Weiterbildung mehr. 1 Über das Innsbrucker Archiv vgl. jetzt Otto Stolz, Die Registratur der oberösterr. Regierung, in: Archival. Zeitschr. 42./43. Bd., S. 89 ff. Dort und bei L. Groß, Literaturberichte a. a. 0. 283 und bei J. Seidl, Archivi a. a. 0. 7 auch die ältere Literatur. 2 Winter 7, 8, Stowasser 22, 61, 62 und unten 5. Abs. § 2. 3 Dies schildert im einzelnen Paul Kletler im 3. Band. 4 Stowasser 36. 6 Stowasser 43—55, Stolz 89 ff. 6 Literatur über die Grazer Archive bei L. Groß, Literaturbericht a. a. 0. 282, 283 und J. Seidl, Archivi a. a. 0. 11. Ferner die beiden Aufsätze von V. Thiel, Das steiermärkische Landesregierungsarchiv 1906—1928, Archival. Zeitschr. 37. Bd., S. 208 ff., und Der gegenwärtige Stand des österr. Archivwesens, in: Minervazeitschrift 1928, Nr. 7. 7 Unten S. 227 AB. 334.

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