J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

III. Die Organisation der Staatskanzlei - 5. Die Hilfsämter

lichen Versäumnissen, empfindlichen Verweisen und schließlich — Ende 1842 — zur Enthebung vom Kassenreferate. Kesaer wurde trotz seiner vierzig Dienstjahre in den Konzeptsdienst übersetzt, in dem er sich, „ganz in die Gewohnheit des Nichtstuns und Liegenlassens eingerostet“, noch bis über 1848 hinaus zu halten verstanden hat 833). An Kesaers Stelle trat der Expeditsdirektor der inländischen Abteilung Ernst N i e b a u e r, zögernd nur ob der Berge von Rückständen, die ihm jener mitübergeben und die er nun so rasch als möglich aufzuarbeiten hatte 534). Das Generalrechnungs­direktorium stellte ihm zwei Rechnungsbeamte zur Verfügung, mit deren Hilfe er — „mit unveränderter Konsequenz, jedoch ohne Härte“ — bis Ende 1847 das „Chaos der Rückstände“ beseitigte, zahlreiche Vorschußreste hereinbrachte und allen übertriebenen Aufrechnungen vorbeugte. Schon während der ersten sieben Monate des Jahres 1843 hatte er fast 300.000 fl. eingespart und sein erster Jahresabschluß — „der interessanteste seit dem Bestände der Staatskanzleikasse“ — schloß mit einem nicht unbedeutenden Kassareste ab. Dankbar hat ihm Metternich noch im Sommer 1843 das Kassareferat dauernd übertragen und ihn zugleich zum Staatskanzleirat be­fördern lassen. Auch seine Hilfskräfte Pernhofer und Hennhappel hat Metternich 1844 in den Dienst der Staatskanzleikasse übernommen 835). Es lag ihm daran, das Rechnungswesen der Staatskanzlei für alle Zukunft vor jener Unordnung zu bewahren, in der es sich — nicht ohne seine eigene Schuld — ein Menschenalter lang befunden hatte. Im Amtskalender des Jahres 1848 ist der Registratursakzessist der Obersten Justizstelle Adolf Ascher, der früher in Diensten Erzherzog Franz Karls gestanden und durch seine Mutter mit den Reymonds verwandt war, zum erstenmal als Zahl­amtsakzessist verzeichnet. c) Das Rechnungswesen. Es lag im Wesen der Staatskanzlei und im besonderen im Charakter des Geheimen Dienstes, dessen Geldverkehr zum guten Teile durch ihre Kasse besorgt wurde, begründet, daß sich die Staatskanzlei bezüglich ihrer Geldgebarung nur der Person des Kaisers gegenüber für verantwortlich betrachtet hat. Dies um so mehr, als ihr bis 1817 nur eine Nebenkasse für die geheimen Auslagen zur Verfügung stand, während alle anderen Aus­gaben von den zentralen Kassen und Buchhaltungen bestritten und ver­rechnet wurden. Dem entsprechend wurden die Monatskassenjournale der Staatskanzlei von ihr selbst geprüft und vom Kaiser genehmigt, worauf der Staatskanzler der Staatskanzlei das Absolutorium erteilte. Die Staats­buchhaltung erhielt bloß summarische Jahresausweise, die lediglich statisti­schen Zwecken dienten53e). Mit der Erhebung der Staatskanzleikasse zu einer Hauptkasse jedoch und mit der gleichzeitigen Überweisung des ge­samten diplomatischen Zahlungs- und Rechnungsdienstes an diese — sie M3) 49 I 9 Gutachten Werners, Polit. Arch., Organis, d. Minist, d. Ä. 1849—80. 53,j 42 XII 12 Vorträge 436. 535) 43 VI 13 Vorträge 438 (StConferenz — Ca — 552/1843); 43 VII 16 Dekret F 4 Personalia 159; 43 VII 28 Gesuch Niebauers Personalia 14; 44 III 22 Vorträge 440 (StConferenz — Ca — 414/1844). 63e) 12 IX 6 Vorträge 283; 30 X 31 Billett an Mett. Minister Kolowratsakten 1913/1830. 92

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