J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

III. Die Organisation der Staatskanzlei - 5. Die Hilfsämter

zuweilen auch Teile der Kapitalien — die Staatskanzlei für ihre Zwecke verwendete, obwohl sie sie der Zentralkasse als Dotationsanteil hätte be­kanntgeben sollen 509). Schon 1817 erschien dem Staats- und Konferenz­minister Grafen Wallis „die Sache nichts weniger als klar, sondern in ein sonderbares Dunkel verhüllt“ und zwei Jahre später mußte Metternich die russische Subsidienkasse, die nun schon seit Jahren dem Theater an der Wien und der Staatskanzlei zugutekam, den Staatsfinanzen preisgeben 510). Das war, wie wir wissen, nur ein Teil — wenn auch der beträchtlichere — jener geheimen Fonds. Den anderen mochte Metternich wohl noch weiterhin er­halten zu können hoffen. 1830 aber ließ Kübeck dem Staatskanzler eine neue peinliche Frage solcher Art vorlegen und nun mußten auch die letzten Fonds — die restlichen 220.000 fl. aus der russischen Subsidienkasse und die 35.000 fl. Frankfurter Hofsilber — einbekannt und abgeführt werden. Je ordentlicher sich aber dadurch die Kassenlage der Staatskanzlei ge­staltete, um so bedrohlicher wurden von 1832 an die Rückstände, die sich als ein schleichendes Defizit von rund ijo.ooofl. jährlich von Budget zu Budget fortschleppten 511) und erst gegen die Mitte der Vierzigerjahre all­mählich verschwanden. Es kam zu Stockungen in der Auszahlung der Diplomatenbezüge, denen selbst ein Rothschildanlehen nicht abhelfen konnte. Der Tod Kaiser Franzens, der die Staatskanzlei mit 30.000 fl. für die Aussendung der Notifikationsschreiben und mit 20.000 fl. für die Trauergottesdienste der Gesandtschaften belastete, erschöpfte sie so sehr, daß sie schon im September 1835 ihre ganze ordentliche Dotation auf ge­braucht hatte, so daß die Hofkammer mit einem außerordentlichen Zu­schüsse von 100.000 fl. aushelfen mußte512). Zur selben Zeit wurde die Staatskanzlei durch die Sperre der Konstantinopeler Posteinnahmen, die sie bisher zur Dotierung der Internuntiatur verwendet hatte, in neue, sehr empfindliche Verlegenheiten versetzt. b) Die Beamten. Solange die Staatskanzleikasse von den Kassen des niederländischen und des italienischen Departements ihre Dotation empfing, konnte sie eines eigenen Beamtenstabes entraten, da das Personal derselben auch die Kassen­geschäfte der Staatskanzlei besorgte. Als jedoch im Jahre 1800 die Staats­kanzleikasse mit ihrer Dotation an die Hofkammer gewiesen wurde, ging zugleich auch die bisherige Beamtenunion verloren und das Kassengeschäft der Staatskanzlei an eine nun neuaufgestellte Beamtengruppe über513). Fast dreißig Jahre noch aber entbehrte diese eines feststehenden Besoldungsplanes — ein „System der Willkür“, das erst 1829 durch kaiserliche Verordnung beseitigt worden ist. Erst von 1830 an gab es einen geregelten, festbesoldeten Beamtenstab, der aus einem Zahlmeister, einem Kontrollor, einem Kassen­offizial und einem Kassendiener bestand 514). 509) 17 X 30 Kasseninstruktion Interiora 6 5. 51°) 17 XI 3 Notiz des Grafen Wallis Kabinettszahl 886/1817; 19 V 2 Vorträge 319, StConferenz (Ca) 261/1819. 511) 43 V 15 Vortrag der Hofkammer Minister Kolowratsakten 1008/1843. 51S) 3j X 3 Vortrag Minister Kolowratsakten 1634/1835. 513) 15 I 30 Vorstellung Hortigs Interiora 65. 514) 28 XI 25, 29 VI 29 Vorträge 377 (Minister Kolowratsakten 1393/1828), 3S0 (1. c. 1212/1829). 89

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