J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

III. Die Organisation der Staatskanzlei - 5. Die Hilfsämter

Unter den Depositen des Staatskanzleizahlamtes befand sich eine als Frankfurter Hof silber bezeichnete Summe von 35.000 fl. Sie rührte aus dem Erlöse eines Teiles des ehemals Mainzischen Hofsilbers her, das der Erzkanzler Dalberg auf sein Frankfurter Großherzogtum übertragen und 1813 samt den erzbischöflichen Schmuckstücken nach der Schweiz ge­flüchtet hatte. Dieses Deposit diente als Pfand für jene j00.000 fl., die das k. k. Ärar im Jahre 1800 dem Mainzer Kurstaate zur Einrichtung der Landesbewaffnung vorgestreckt hatte 497). 1835 wurde diese Pfandsumme — nachdem inzwischen alle bayrischen Ansprüche geregelt worden waren — an die Staatsfinanzen abgeführt49S). Ein anderes Deposit, aus 215.500 fl. auf eine angebliche Maria Guth lautenden Staatsobligationen bestehend, diente zur Bestreitung des auf die Staatskanzleikasse verwiesenen Teiles jenes Ruhegenusses jährlicher 30.000 fl., den Kaiser Franz seinem Staatsminister Baron Thugut bei dessen Austritt aus dem Ministerium zu­gesichert hatte. Die hiefür gewidmete Summe war 1803 der Kasse der auf­gelösten italienischen Hofkanzlei entnommen und der Staatskanzleikasse zur Verwaltung übergeben worden. Ihr hatte Thugut weitere 108.000 fl. in Staatsobligationen aus eigenem hinzugefügt, so daß bei seinem Tode im Mai 1818 323.500 fl. vorhanden waren, die noch im selben Jahre teils den Erben, teils der kaiserlichen Kabinettskanzlei zur Verfügung gestellt worden sind4"). In den Dreißiger- und Vierzigerjahren waren in der Staatskanzleikasse jene über eine Million Gulden ausmachenden Wert­papiere hinterlegt, die die Herzogin Maria Louise von Parma den Kindern aus der morganatischen Ehe mit ihrem Ehrenkavalier, dem Grafen Adam von Neipperg — „Adoptivkinder“ nennt sie die Schenkungsurkunde —, widmete. Die Vermögensverwaltung war Baron S. M. v. Rothschild an­vertraut, der die Wertpapiere nach seinem Ermessen Umtauschen und über die Zinsen verfügen konnte. Erst im April 1848 ist die letzte Post dieses Deposits behoben worden 50°). Die Dotation, über die die Staatskanzleikasse zu verfügen hatte, belief sich zunächst auf rund 250.000 fl. W. W. jährlich, steigerte sich aber bis gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts auf über eineinhalb Millionen Gulden, während Preußen für denselben Zweck noch 1829 mit 879.000 fl. jährlich sein Auslangen fand. Anfangs hatte die Staatskanzleikasse ihre Dotation „ex camerali“ bezogen, war aber 1768 auf die Einkünfte der niederländischen und italienischen Departementskassen verwiesen worden, die ihr in runden Jahressummen zukamen 501). Als diese Kassen eingingen, wurde die Staatskanzleikasse an die Hofkammer angeschlossen, von der sie ihre Dotation in Bankozetteln, seit dem Finanzpatent von 1811 für Gehälter und Pensionen in vollwertigen Einlösungsscheinen, für die übrigen Auslagen zur Hälfte in Einlösungsscheinen, zur Hälfte in entwerteten Bankozetteln empfing. Erst im August 1813 hat ihr Kaiser Franz die volle Dotation in Wiener Währung anweisen lassen und sie dadurch einer be­497) 19 VII 22 Stürmer an Mett. Bayern, Varia 10; 30 V 20 Vortrag Minister Kolo- wratsakten 1381/1830. tm) 32 V 7 Vortrag Minister Kolowratsakten 1056/1832. **®) 18 VI 27, 27 III 2 Vorträge 313, 367. 9##) 31 XII 24 Protokoll Familienakten 134; 32 XII 24 Deponierungsakt 1. c.; 33 IX 27 Teilungsakt 1. c. ***) 26 VII 17 Vorträge 363. 87

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