J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
III. Die Organisation der Staatskanzlei - 3. Sonderreferate
1825 als geheimer Korrespondent in Paris verwendet198), hielt sich im Winter 1825/26 vor Antritt seines Turiner Gesandtenpostens und wieder gegen das Ende desselben in der Staatskanzlei auf. Der Legationskommis Lukas Conte G o z z e, ein sehr fähiger Kopf, mußte im Herbst 1836 infolge seiner vorlauten und unvorsichtigen Sprache aus Bern nach Wien zurückberufen werden. 1840 und wieder 1846 läßt sich Anton Freiherr von Prokesch-Osten als Interimskonzipist der Staatskanzlei nachweisen. 1842 wurde der Turiner Legationsrat Johann von Reymond unter der Leitung Hofrat Kesaers in den französischen, russischen und italienischen Untertanen- und Parteisachen sowie als privater Verbindungsmann mit Spanien verwendet und 1847 an Hofrat Menzens Stelle zur Leitung des geheimen Dienstes nach Mailand entsendet197). Auch der Staats- und Konferenzrat Johann Baron Pilgram läßt sich — so 1845 und 1846 — als Staatskanzleikonzipist nachweisen. Der Belgrader Generalkonsul Ferdinand Mayerhofer hielt sich vom November 1845 bis in den Dezember 1846 bei der Staatskanzlei auf. Jodok Stülz, der bekannte Florianer Historiker, ist ihr durch die Titelverleihung eines zweiten k. k. Historiographen 198) und die fallweise damit verbundenen historischen Nachforschungen und Ausarbeitungen nahegetreten. Der Legationssekretär Heinrich von Haymerle, der spätere Minister des Äußern, ist 1847 als Mundant der Staatskanzlei verwendet worden. Im selben Jahre wurde der Krakauer Resident Hofrat Ignaz von L i e h m a n n als polnischer Referent in die Staatskanzlei berufen. Zugleich trat der Warschauer Generalkonsul Friedrich von Wallenburg, der schon 1828 kurze Zeit in der Staatskanzlei gedient hatte, an Graf Friesens Stelle 199). 3. Sonderreferate. Es empfiehlt sich, einige Referate der Staatskanzlei, die ihrer Natur entsprechend eine gewisse Sonderstellung erfahren haben, hier herauszugreifen. Im Grunde lagen sie gleichfalls innerhalb des Agendenkreises der auswärtigen oder der inländischen Abteilung, haben sich aber zuweilen über beide zugleich erstreckt. A. Polizei. Noch in Totis hat Metternich scharf zwischen der gewöhnlichen, nur die innere Verwaltung des Staates berührenden und der politischen, der Staatskanzlei vorbehaltenen Polizei unterschieden, die er sogleich nach seiner Rückkehr im Einvernehmen mit der Polizeihofstelle einzurichten gedachte 20°). In der Tat ist das Polizeireferat der Staatskanzlei in der Weise organisiert worden, daß den vorwiegend das Innere der Monarchie betreffenden, gewöhnlichen Polizeiangelegenheiten die höheren oder geheimeren Polizeigegenstände gegenübergestellt wurden, die dem Felde der 19e) 25 II 5 Vorträge 355. 197) 47 X 15 Note nach Mailand F 4 Personalia 188. 198) 46 I 9 Dekret F 4 Personalia 210. Der erste k. k. Historiograph war — zur selben Zeit wie Stülz — Friedrich Hurter (vgl. S. 49 f.). 199) 47 XII 14 Vorträge 448. 09 XI 19 Vorträge 270. Vgl. hiezu auch H. v. S r b i k 1. c. 1, 492 ff 89