J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
V. Gentz und Metternich - 2. Metternich
„S. D. fragen, ob es Fürst Franz oder Josef Lobkowitz sei“ (der zum Berliner Gesandtschaftskavalier bestellt werden soll); „S. D. aufmerksam machen, obwohl der Antrag von ihr z. T. anbefohlen, z. T. so genehmigt ist“; „S. D. mit dem Bemerken aufmerksam machen, daß sie es also angeordnet haben“; „S. D. aufmerksam machen mit dem Beifügen, daß das Rescript nach den Indicationen Kübecks abgefaßt ist“; „S. D. aufmerksam machen, ob sie diesen negierenden Vortrag ablaufen lassen wollen“; „S. D. mit dem Bemerken aufmerksam machen, daß dieser Vortrag für den erkrankten Baron Kreß und im Einverständnis mit ihm gemacht worden sei“; „S. D. aufmerksam machen mit Reproducierung der Note des Grafen Czernin“; „dürften S. D. vor der Lithographierung aufmerksam gemacht werden“ (Antwort: „gelesen“); „S. D. wollen zu dieser Depesche einen Privatbrief schreiben“; „auch fragen, wie der Vortrag zu befördern ist“; „S. D. auf den Schluß vom Zeichen an und auf die letzte Beilage aufmerksam machen“; „S. D. bloß auf den Schluß aufmerksam machen“ (Antwort: „geschehen, aber nicht gelesen“) 885). Neben den Konzepten dieser Art gibt es aber — und sie machen wohl die Mehrzahl aus — auch solche, die weder ein eigenhändiges Expediatur Metternichs, noch eine der vorerwähnten Notizen tragen, die also — so möchte man meinen — dem Staatskanzler gar nicht zu Gesicht gekommen sind. Das wird sich ja wohl auch — zumal bei bedeutungslosen Gegenständen — so verhalten haben. Und doch gibt es Konzepte dieser Art — und zwar, wie es scheint, nicht wenige —, die durch eine oder die andere, von Metternichs Pfand herrührende, oft ganz geringfügige Verbesserung erkennen lassen, daß er sie gleichwohl durchgesehen hat88e). Die Unterschriften wurden, wie erwähnt, von Metternich selbst erteilt. Jeder Referent hatte die Reinschriften seiner Aufsätze zu übersehen, ehe sie der Expeditor dem Staatskanzler zur Unterzeichnung übergab. Die stellvertretende, einem Unterstaatssekretär vorbehaltene Unterfertigung der administrativen Expeditionen, wie sie 1846 in Aussicht genommen worden war, ist nicht mehr zustandegekommen. Selten nur hat der Staatskanzler auf die eigenhändige Unterfertigung des gesamten Auslaufes verzichtet. Stellvertretungen hat er nur dem Staats- und Konferenzrat, einigen wenigen Hofräten — Lebzeltern, Mercy, Werner — sowie während seiner Krankheit dem Botschafter Grafen Ficquelmont zugebilligt. Von Metternich unterfertigte Blanquette sind für Ziffernweisungen schon während des Veroneser Kongresses verwendet worden. Später hat sie Metternich zuweilen auch für Claris-Weisungen zur Anwendung gebracht 886 887). Die Verbindung, wie sie der Expeditor bei der Vorlage der Konzepte auf Grund solcher Notizen zwischen Referenten und Staatskanzler herstellte, hat er in ähnlicher Weise auch bei der Vorlage der Reinschriften 886) 26 XII, 33 XI 15 Vorträge 365, 406; 35 XII 15 Cirkulare Hausarchiv, Todesfälle 5; 41 VII 17 Weisung nach Frankfurt Deutsche Akten 117 (neu). 88s) ii X 9 Vorträge 280; 20 V 24 Weisung nach Rom Rom, Korr, sur des aff. de police 1819/20; 33 IX 14 Note an Blacas Frankreich, Varia 146; 36 III 19 Note an Pralorme Sardinien 51. 887) 22 IX 25 actes ä prendre ä Vérone Deutsche Akten 182 (alt); 38 VII 1, 39 VI 2 Vorträge 422, 426. 152