J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
V. Gentz und Metternich - 2. Metternich
Florets Begleitung im Austauschwege gleich dem Wiener französischen Geschäftsträger die kämpfenden Armeen, ehe er im ungarischen Hinterlande am Sitze des Kaisers und der geflüchteten Staatskanzlei eintraf 797). Wiewohl im August 1809 zum Staatsminister ernannt, ist Metternich doch noch zwei Monate lang der Leitung der auswärtigen Politik ferngeblieben und erst am 7. Oktober 1809 — wenige Tage vor der Unterzeichnung des Schönbrunner Friedens — zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten bestellt worden, welcher Tag bei Metternichs fünfundzwanzigjährigem Dienstjubiläum 798 * *) durch die Prägung einer goldenen Erinnerungsmedaille gefeiert worden ist. In der zweiten Dezemberwoche 1809 ist Metternich in das vom Feinde geräumte Staatskanzleigebäude eingezogen. Er hat sich in seinem neuen Wirkungskreise erst durchsetzen müssen und es hat mehrerer Jahre bedurft, ehe der Widerstand des österreichischen Adels und der Widersacher der Staatskanzlei — Flammers, FIoppcs, Hudelists, Kruffts, W essen - bergs u. a. — gebrochen war7"). Die Verleihung des Fürstenstandes an Metternich hat unter dem unmittelbaren Eindrücke der Leipziger Schlacht am 20. Oktober 18x3 in Rötha stattgefunden. Die Bezahlung der Taxe ist Metternich erlassen worden. Bretfeld, der Heraldiker der Staatskanzlei, hat das Fürstenstandsdiplom samt dem Familienwappen entworfen 80°). Metternich war — worauf er keinen geringen Wert legte — dem Amtscharakter der Staatskanzlei entsprechend „Minister“, von 1817 an „dirigierender Minister“ (der auswärtigen Angelegenheiten) und nicht Präsident eines Beamtengremiums wie die Chefs der Hofstellen. Nicht so sehr als Folge der Niederwerfung Napoleons und der Wiederaufrichtung der Monarchie, als vielmehr als Anerkennung seiner Verdienste „um die Erhaltung der allgemeinen Ruhe und um den Sieg des Rechtes über das leidenschaftliche Treiben der Störer des inneren wie des äußeren Friedens der Staaten“ ist Metternich im Mai 1821 die seit Kaunitzens Tod unbesetzte Stelle eines, die Staats- und Konferenzminister im Range übertreffenden Haus-, Hof- und Staatskanzlers verliehen worden, eine Auszeichnung, die er in Ernst und Scherz zu wiederholten Malen erörtert hat 801). Das Kardinalat, die Ergänzung gewissermaßen all dieser Würden und Auszeichnungen, soll Metternich im Sommer 1825 von Papst Leo XII. angetragen worden sein; schon sei ihm von dem Kardinallegaten Albani ein zustimmendes Schreiben des Papstes vorgewiesen worden, doch habe es Metternich, dem dies niemals in den Sinn gekommen sei, höflich, aber bestimmt abgelehnt 802). Am 13. März 1848 ist Metternich „vor einer höheren Gewalt zurückgetreten“ — wie er selbst sagt —, „als es die des Regenten selbst ist“. Den Staatskanzleibeamten entbot er seine volle Anerkennung und seinen persönlichen Dank. Der Staats- und Konferenzrat Graf Franz Hartig hätte ihn gerne durch die Erhebung zum Herzoge 797) O. Brandt 1. c. 1, 160; Aus Metts nachgel. Papieren 5, 552 f.; H. v. Srbik 1. c. i, 118. 79a) E. Beresford Chancellor 1. c. 2, 16. 79°) A. Fournier, Geheimpolizei a. d. Wiener Kongr. 156, 210, 236, 233; H. v. Srbik 1. c. 1, 186. 80°) 13 XII 18 Mett, an StKanzlei Personalia 12; 14 II 16 Vorträge 287. 8°l) O. Brandt 1. c. 2, 161 f.; S. Brunner, Woher, wohin 2, 118. ®02) F. Wittichen 1. c. 3/2, 189. 138