J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

V. Gentz und Metternich - 1. Gentz

B. Bezüge. Gentzens Gehalt belief sich, wie erwähnt, auf 4000 fl. jährlich, die ihm als außerordentlichem Hofrate der Staatskanzlei bis 1830 nicht von der Staatskanzleikasse, sondern vom Universalzahlamte erfolgt worden sind, was wohl, wie der Staats- und Konferenzrat Baron Lederer meinte, eine be­sondere Ursache haben mußte. Im selben Monat — im Mai 1830 —, in dem Gentzens Gehalt auf die Staatskanzleikasse übernommen wurde, sind seine Einkünfte einer Neuregelung unterzogen worden. Tatsächlich waren sie ja stets viel höher gewesen. Der Ungebundenheit von Gentzens Wesen und seinem großen Talente, das aus „höheren Staatsrücksichten“ nicht gleich­gültig sein konnte, zumal ihm auch von fremden Höfen reiche Geschenke zuflossen, ist zu wiederholten Malen durch ausgiebige Zuwendungen Rech­nung getragen worden. So 1817 mit 2500, 1820 mit joo, 1821 mit 1000 Dukaten, 1822 mit 5000 Gulden und 1828 mit xooo Dukaten 730). Das waren ungewöhnlich reiche Zuschüsse. Und so wenig paßte Gentz, „der mutige Verfechter der Sache der ewigen Wahrheit“, der tief in den politi­schen Gang der österreichischen Monarchie eingeweiht war und daher nicht mehr freigelassen werden konnte, in gewöhnliche Formen, daß ihm Kaiser Franz auf Metternichs Antrag vom November 1830 an zu dem Gehalt von 4000 fl. ein Quartiergeld von 800 fl., eine geheime Personalzulage von 4000 fl. und eine einmalige Schuldentilgungssumme von 6000 fl. ge­währte 731). Dieser nun erheblich erleichterten Finanzlage hat sich Gentz nur noch eineinhalb Jahre lang erfreuen können. Den Vorschuß von ijoofl., der ihn von 1829 her drückte, hat er wenige Wochen vor seinem Tode noch ganz beglichen. Dennoch ist es im August 1832 zur Versteigerung von Gentzens Nachlaß gekommen. So gering war die Barschaft, die nach seinem Tode zurückblieb. Das ist um so verwunderlicher, als Gentz neben den ordentlichen und außerordentlichen Zuwendungen von österreichischer Seite auch über so zahlreiche und so unverhältnismäßig große Nebeneinnahmen der verschie­densten Art verfügte, daß er nach Varnhagens Meinung Millionen hätte hinterlassen können 732). Die hohe Lebenshaltung aber, die Gentz eigen war, verzehrte im Verein mit der ihn beseelenden Mildtätigkeit und dem Mit­gefühle mit dem Unglücke seiner Freunde, die — wie uns Humboldt be­richtet :— mit seiner Schwäche und seiner Furchtsamkeit in stetem Kampfe lagen 783), alle seine finanziellen Kräfte. Auch die Spielleidenschaft, die Gentz zeitlebens erfüllte, mag dazu beigetragen haben. Seine Dienstleute — Schreiber, Köche und Diener — überschüttete Gentz mit unverhältnis­mäßig großen Gehältern und zahllosen Geschenken. Sein Kammerdiener bezog von ihm den Gehalt eines Staatskanzleirates und die Diplomaten­trinkgelder, die Metternichs Hausdienerschaft zu Neujahr bekam, überbot 73 73°) 17 II 3, 20 VI 9, 21 III 7 Vorträge 304, 327, 332; L. A s s i n g, Tagebücher Gentzens 3, 87; 4, 453. 731) 30 V 4 Vorträge 386; Aus den Tagebüchern Prokesch-Ostens 34; H. S c h 1 i 11 e r, Aus Gentzens letzten Lebensjahren (Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsf. 13) 320. 732) K. Varnhagen, Denkwürdigkeiten 8, 141 ff.; 9, 81. 733) und £ v Humboldt in ihren Briefen 4, 89. 9 129

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