J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

IV. Der Beamtenkörper der Staatskanzlei - 3. Materielle Verhältnisse

Zeiten“ gebührende, wohlbegründete „Art positiven Rechtes, gewisser­maßen in partem salarii“ 698) an und ruhten nicht eher, als bis sie ihnen nicht alle in vollem Ausmaße zuteil wurden. So hatten sie die Riesenausschüttung von Neujahr 1818 einer ihrer zahlreichen Bittschriften zu verdanken. Mit dem allmählichen Versiegen dieser Goldquelle wuchs ihre Enttäuschung. „In den drei Jahren meiner Staatskanzlei-Dienstleistung“ — so klagte Valentin Huszár schon 1826 Metternich sein Leid — „habe ich an den mir so viel gerühmten Emolumenten nur 57 Dukaten eingenommen.“ Hofrat Brenner berechnete sie 1833 nur noch auf rund 150 fl. und wenige Jahre später mußten die Staatskanzleibeamten das gänzliche Versiegen dieser Zu­flüsse feststellen. Das hing mit dem Widerstande zusammen, der sich — ausgelöst durch die ungeheuerliche Anfordung von 28.100 Dukaten im Jahre 18x7 — auf Seiten der Finanzverwaltung geltend machte und den der Kaiser und Graf Kolowrat nach Kräften unterstützten. Dies insbesondere dann, wenn sich die Kanzleipräsente allzu oft wiederholten und bei jedem, noch so unbedeuten­den, selbst nachteiligen Staatsvertrage angefordert wurden. Einen ersten Schritt hat Kaiser Franz 1824 durch die Einstellung der Vermählungs­gratifikation seines Sohnes Erzherzog Franz Karl getan 6"). Das war eine interne Maßregel. Die Kanzleipräsente aber konnten, wie Metternich 1823 betonte, nur im Einvernehmen mit sämtlichen europäischen Regierungen aufgehoben und zumal Rußland, England und Sardinien gegenüber nicht ohne Verletzung des kaiserlichen Ansehens angetastet werden. Auch ent­schädigten sie das Staatskanzleipersonal für ihre durch den Mangel jegliche»- Dienstzeitgrenzen bedingten, außerordentlich schlechten Vorrückungsmög­lichkeiten 70°). Drei Jahre später setzte Kolowrat mit einem heftigen An­griffe ein, der alle bisherigen in den Schatten stellte: ein so „inveterierter Mißbrauch“ mußte, wie natürlich, viele und mächtige Verteidiger finden, die der Bereicherung einzelner das Wort redeten und es ruhig hinnahmen, daß sich Diplomaten, selbst wenn sie ihre Laufbahn ganz ohne Vermögen begonnen hatten, schon nach wenigen Jahren Herrschaften kaufen und in großzügige Leihegeschäfte einlassen konnten 701). Es wird wohl dieser An­klage zuzuschreiben sein, daß Kaiser Franz im Juli 1831 die Verabreichung und Annahme aller diplomatischen und Kanzleipräsente nach dem Beispiele Englands untersagt hat 702). So rasch aber ließ sich das Übel nicht ausrotten. Es schleppte sich vielmehr — von Fall zu Fall zugelassen und wieder ver­boten — bis 1837 hin, in welchem Jahre es zum zweiten Male untersagt worden ist. Dennoch sind noch in den Vierzigerjahren zweimal Kanzlei­präsente ausgewechselt worden. E. Gratifikationen. Die Zulagen, die, wie oben erwähnt, Fürst Kaunitz an Stelle der Kanzleipräsente je nach Bedarf zur Auszahlung bringen ließ, waren inner­1,96) 17 V 24 Vortrag Vorträge 306, StConfenenz (Ca) 120/1817. I5#9) 24 X 31 Vortrag Kabinettsarchiv Separatprotokoll 2781/1824. 7<M) 2; V 19 Vorträge 357. ,#1) 28 IX 30 Vortrag Vorträge 376, Minister Kolowratsakten 1092/1828. 7,ra) 31 VII 10 Billett an Mett. Vorträge 392; vgl. S. 119. 123

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